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08.05.2024
Pressemitteilungen

Hessischer Baugewerbeverband empfiehlt Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5 Prozent ab Mai 2024

Frankfurt, 8. Mai 2024. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. empfiehlt seinen Mitgliedern eine pauschale Erhöhung der Löhne und Gehälter um +5 %, rückwirkend ab Mai 2024.

Nachdem der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), den Schlichterspruch für die Schlichtung der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe am 03. Mai 2024 abgelehnt hatten, will der Verband nun schnellstmöglich gemeinsam mit anderen Arbeitgeberverbänden deutschlandweit eine Anpassung der Löhne und Gehälter erreichen.

„Wir wollen unsere gut ausgebildeten Facharbeiter und Azubis für die Branche erhalten und stehen als Arbeitgeber natürlich auch in Konkurrenz zu anderen Branchen“, erklärt Präsident Thomas M. Reimann am Mittwoch in Frankfurt. „Deshalb gibt es für uns keine Alternative zu einer fairen Lohnerhöhung. Wir empfehlen daher allen Baubetrieben, egal welcher Sparte, eine Anpassung der Löhne und Gehälter rückwirkend zum 01. Mai 2024. Wir tun dies natürlich auch um Streiks abzuwenden und unsere Bereitschaft zu Lohnerhöhungen zu unterstreichen,“ so Reimann weiter.

Dirk Wölfer, Bauunternehmer aus Gersfeld und Mitglied der bundesweiten Tarif-Verhandlungskommission sagte zu dem Vorschlag: „Eine pauschale Erhöhung von 5 % über alle Lohngruppen hinweg ist deutlich fairer für unsere Beschäftigten. Der Schlichterspruch sah für einige Lohngruppen durch den Festbetrag sehr hohe, in anderen Lohngruppen vergleichsweise geringe Erhöhungen vor. Jetzt werden auch unsere Auszubildenden maximal profitieren, die Erhöhung von mindestens 5 % für alle Ausbildungsjahre liegt deutlich über dem Schlichtervorschlag. Das ist ein starkes Signal. Damit kommt unsere Wertschätzung gegenüber den Auszubildenden zum Ausdruck. Dass die Gewerkschaft diese Wertschätzung nicht vollständig teilt, wird durch deren bedingungslose Annahme des in Bezug auf Ausbildungsvergütungen miserablen Schlichterspruches mehr als deutlich. Wir können jetzt nur an die Baubetriebe appellieren, diesen Vorschlag freiwillig umzusetzen, bis es eine Tarifeinigung gibt.“

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Dieckhöfer

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 / 958 09-224
E-Mail: dieckhoefer@bgvht.de

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