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02.05.2024
Allgemein

Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2024 – Hessischer Baugewerbeverband nimmt Schlichterspruch im Tarifkonflikt im Baugewerbe an

Frankfurt, 2. Mai 2024. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. informiert, dass der Gesamtvorstand des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. den vorgelegten Schlichterspruch vom 19. April 2024 mehrheitlich angenommen hat. Der Verband betont jedoch, dass die zugesagten Lohnsteigerungen hart an der Grenze des Zumutbaren liegen. Die faktische Lohnerhöhung über zwei Jahre beträgt nach dem Schlichterspruch im Durchschnitt 12 %.

„Gerade für Betriebe im Schlüsselfertigbau, die mit eigenen Mitarbeitern arbeiten, ist dieser Abschluss eine enorme Belastung. Unsere Betriebe stehen aber in großer Konkurrenz mit der Industrie um gut ausgebildete Facharbeiter. Deswegen blieb aus Sicht unserer Unternehmer keine andere Wahl, als den Schlichterspruch anzunehmen. So wollen die Arbeitgeber einen Teil der gestiegenen Lebenshaltungskosten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auffangen und die Berufssparte weiter attraktiv halten,“ erklärt Präsident Thomas M. Reimann am Donnerstag in Frankfurt.

Der hessische Landesverband bewertet den von Schlichter Prof. Rainer Schlegel ausgehandelten Schiedsspruch aufgrund des  hohen Lohnanstiegs als ausgesprochen kritisch. „Seit Einbruch der Konjunktur gehen die Aufträge in der Baubranche stark zurück, insbesondere im Wohnungsbau. Viele unserer Unternehmen müssen sich Preiskämpfe mit Mitbewerbern leisten, die häufig keinen Tariflohn zahlen. Wir würden uns wünschen, dass die Lohnerhöhung wirklich bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf deutschen Baustellen ankommt“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Rainer von Borstel.

Der Schlichterspruch sieht unter anderem Folgendes vor: Die Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Mai 2024 um 250 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 11 Monate später ein Lohnplus von 4,15 % im Westen und 4,95 % im Osten und die Anhebung der Ausbildungsvergütung bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Die finale bundesweite Abstimmung über Zustimmung oder Ablehnung zu dem Schiedsspruch ist noch nicht erfolgt. Die Erklärungsfrist läuft noch bis zum 3. Mai 2024, 12 Uhr.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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