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03.05.2024
Allgemein

Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab

Gemeinsame Pressemitteilung von HDB und ZDB

Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab

Die arbeitgeberseitigen Sozialpartner, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), haben heute den Schlichterspruch vom 19. April 2024 für die Schlichtung der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe abgelehnt.

Die Gremienabstimmung hat die satzungsgemäß erforderliche Mehrheit nicht erreicht.

Hierzu erklärt Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber: „Der Schlichterspruch weist leider schwere Mängel auf, die einer Zustimmung entgegenstehen. Dies betrifft etwa die einheitliche Festlegung aller Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr. Diese führt bei den technisch-kaufmännischen Vergütungen dazu, dass die Ausbildungsvergütung im 2. Ausbildungsjahr unter der des 1. liegt. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 17 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz, der für jedes Ausbildungsjahr steigende Ausbildungsvergütungen zwingend vorschreibt. Dieser Fehler hätte vermieden werden können, wäre der Schlichter unserem Vorschlag, auch die Vergütung der übrigen Ausbildungsjahre zu erhöhen, gefolgt. Auch in Sachen Ost-West-Angleichung gibt es ein absurdes Ergebnis: So soll ab dem nächsten Jahr der Lohn in der Lohngruppe 1 im Osten höher sein als im Westen.“

Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie und alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission, kritisierte, dass man bei der Ost-West-Angleichung kaum vorangekommen sei. „Auch der von der Gewerkschaft geforderte Respekt ist auf der Strecke geblieben. In einigen Lohngruppen gab es durch den Festbetrag zu hohe, in anderen nur relativ geringe Erhöhungen. Das können wir als Arbeitgeber so nicht verantworten. Fair ist eine einheitlich prozentuale Erhöhung für alle. Nicht nachvollziehbar ist auch der Verzicht auf tarifliche Entgeltumwandlung, etwa die Möglichkeit von Firmenrad-Leasingangeboten, als attraktiven Vergütungsbestandteil. Im Wettbewerb um Fachkräfte sind wir als tariftreue Unternehmen dadurch im Nachteil. Hier wurden Chancen vertan.“

Neben den rechtlichen Mängeln verkenne der Schlichterspruch darüber hinaus die aktuellen Konjunkturfakten. Hierzu Uwe Nostitz: „Über alle Sparten hinweg verzeichnen wir eine real negative Umsatzentwicklung. Der Wohnungsbau steckt zudem in einer tiefen Krise. Diese baukonjunkturelle Realität spiegelt sich leider in dem tendenziell sehr hohen Schlichterspruch nicht wider, wohl aber die Hoffnung auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Hoffnung allein rettet aber keine Existenzen in der Krise.“

Beeke und Nostitz betonen, dass die Arbeitgeberseite weiter verhandlungs- und gesprächsbereit sei, um Streiks zu vermeiden und Schaden von der Branche abzuwenden.

Wir werden unsere Mitglieder in der kommenden Woche über das weitere Vorgehen und die weiteren Details informieren.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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