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11.08.2026
Arbeitsrecht

Hitze gefährdet die Gesundheit von Beschäftigten am Bau. Praxishilfen und Förderangebote der BG BAU

Hitze und UV-Strahlung erhöhen für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, das Risiko für Erkrankungen und Arbeitsunfälle. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weist deshalb in ihrer Pressemitteilung vom 29. Juli 2027 darauf hin, dass Unternehmen rechtzeitig wirksame Schutzmaßnahmen vorbereiten und umsetzen sollten. Hierbei können die von der BG BAU bereitgestellten Hitzeaktionspläne, Praxishilfen und Förderangebote unterstützen. „Die hohen Temperaturen im Juni haben die Beschäftigten der Bauwirtschaft enorm belastet“, erklärt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.

Hitzeschutz organisieren:

Beim Hitzeschutz auf Baustellen unterstützt die BG BAU Unternehmen mit Hitzeaktionsplänen für den Innen- und Außenbereich, Checklisten und Informationsmaterialien. Die Angebote helfen dabei, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, Zuständigkeiten festzulegen sowie wirksame Maßnahmen für heiße Arbeitstage vorzubereiten und umzusetzen. Neben der Hitze bedeutet auch die ultraviolette (UV-)
Strahlung eine erhebliche Gefährdung für Beschäftigte im Freien.

Vorrang haben technische Maßnahmen, die Belastungen möglichst direkt an der Quelle reduzieren. Dazu gehören beispielsweise Wetterschutzzelte, Sonnensegel oder kühlere Pausenbereiche, etwa klimatisierte Räume. Hinzu kommen organisatorische Maßnahmen, beispielsweise angepasste Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen, Trinkregeln, klare Zuständigkeiten und vorbereitete Notfallabläufe.

Persönliche Schutzmaßnahmen ergänzen diese Schritte. Dazu zählen etwa Schutzkleidung und Schutzbrillen gegen UV-Strahlung, Kopfbedeckungen, Sonnencreme oder Kühlwesten. Sie ersetzen technische und organisatorische Lösungen jedoch nicht.

Beschäftigte sensibilisieren und unterweisen:

Beschäftigte sollten Warnzeichen einer hitzebedingten Überlastung kennen. Dazu gehören Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, ungewöhnliche Erschöpfung, Verwirrtheit oder Koordinationsprobleme. Wichtig ist außerdem, nicht nur auf den eigenen Gesundheitszustand, sondern auch auf den der Kolleginnen und Kollegen zu achten.

Treten entsprechende Beschwerden auf, muss die betroffene Person aus der Hitze gebracht und Erste Hilfe geleistet werden. Bei schweren oder anhaltenden Symptomen muss der Rettungsdienst gerufen werden. Klar geregelte und allen Beschäftigten bekannte Notfallabläufe helfen dabei, im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Förderung für Sonnen- und Hitzeschutz:

Auch Investitionen in Schutzmaßnahmen gegen Hitze können sich lohnen: Mit finanziellen Anreizen fördert die BG BAU unter anderem individuellen Sonnen- und Hitzeschutz, etwa Kühlwesten, UV-Schutzkleidung oder geeignete UV-Schutzbrillen. Damit sollen Unternehmen motiviert werden, wirksame Prävention nicht erst im Notfall, sondern frühzeitig umzusetzen.

Weiterführende Informationen der BG BAU:

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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