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26.05.2025
Allgemein

KI-Training mit Ihren Inhalten: Was Meta plant und wie Sie widersprechen

Ab dem 27. Mai 2025 plant Meta, öffentliche Beiträge erwachsener Nutzer auf diesen Plattformen für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) zu verwenden. Dies betrifft auch Unternehmensaccounts, da deren Inhalte in der Regel öffentlich sind. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte versucht, dies gerichtlich zu stoppen, scheiterte jedoch mit einem Eilantrag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Das Gericht entschied, dass Meta ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung habe und die Nutzung der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer zulässig sei, solange eine Widerspruchsmöglichkeit besteht.

Nutzer können der Verwendung ihrer Daten für das KI-Training widersprechen. Dazu stellt Meta Online-Formulare bereit, die im eingeloggten Bereich von Facebook und Instagram aufgerufen werden können. Ein Widerspruch muss nicht begründet werden. Allerdings gilt: Wer heute noch nicht widerspricht, dessen bisherige öffentliche Inhalte können ab dem 27. Mai für das KI-Training verwendet werden. Ein späterer Widerspruch bezieht sich nur auf Inhalte, die nach dem Widerspruch veröffentlicht werden.

Was bedeutet das konkret?

  • Private Chats sind ausgenommen: Meta betont, dass private Nachrichten bei Facebook, Instagram, sowie persönliche WhatsApp-Chats, nicht für das KI-Training verwendet werden. Diese bleiben Ende-zu-Ende-verschlüsselt und sind somit geschützt.

  • WhatsApp-Chats mit Meta AI sind betroffen: Wenn Nutzer in WhatsApp den KI-Chatbot „Meta AI“ in Einzel- oder Gruppenchats integrieren und mit ihm kommunizieren, gelten diese Nachrichten als öffentlich und können für das KI-Training verwendet werden.

Handlungsempfehlungen:

  • Widerspruch einlegen: Nutzer können der Verwendung ihrer öffentlichen Beiträge für das KI-Training widersprechen. Dazu stellt Meta Online-Formulare bereit, die im eingeloggten Bereich von Facebook und Instagram aufgerufen werden können. Ein Widerspruch muss nicht begründet werden.

  • Privatsphäre-Einstellungen überprüfen: Überprüfen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Beiträge und passen Sie die Einstellungen an, um die Öffentlichkeit Ihrer Inhalte zu steuern.

  • Meta AI in WhatsApp bewusst nutzen: Überlegen Sie genau, wann Sie den Meta AI-Chatbot in WhatsApp einsetzen oder in Gruppenchats einbinden. Sonst landen diese Inhalte im KI-Training von Meta.

Weitere Informationen und Anleitungen zum Widerspruch finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale

Quellen: BR, Verbraucherzentrale, LDI

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Weisheim

Innovation und Nachhaltigkeit

Telefon: 069 / 958 09-550
E-Mail: weisheim@bgvht.de

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