Ab 2. August 2025 treten u.a. die Regelungen der europäischen KI-VO zu Sanktionen in Kraft. Konkretisierungen von europäischer Seite stehen noch aus. Die BDA gibt Hinweise, wie damit umzugehen ist.
Im August 2024 ist der „EU AI Act“, die Verordnung über künstliche Intelligenz der Europäischen Union (sog. KI-Verordnung) in Kraft getreten. Sie schafft einheitliche Regelungen für Anbieter von KI-Produkten in der EU und für den Einsatz von KI. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Grundrechte, der Sicherheit und der Gesundheit der Nutzer zu gewährleisten und das Vertrauen in die Entwicklung und Verbreitung von KI zu stärken.
Die KI-Verordnung sieht für die einzelnen Regelungen unterschiedliche Umsetzungsfristen vor. Die BDA hat ein Anwendungspapier zu den arbeitgeberrelevanten Regelungen erstellt, das zu einem FAQ-Papier weiterentwickelt und aktualisiert wurde. Das Papier ist als Download beigefügt und die aktuelle Version auf der Webseite der BDA zu finden ist.
Wesentliche Änderungen
Das aktualisierte Papier enthält Ergänzungen und Konkretisierungen zu:
- GPAI-Modellen (General Purpose AI, also Sprachmodelle wie ChatGPT oder Copilot) und der Bedeutung für Arbeitgeber als Betreiber,
- Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO,
- Deepfakes und Transparenzpflichten, die jedoch – anders als teilweise behauptet – erst ab 2. August 2026 gelten,
- den ab 2. August 2025 geltenden Sanktionsregelungen nach Art. 99 KI-VO.
Das Anwendungspapier der BDA wird fortlaufend aktualisiert, sobald sich neue Fragestellungen ergeben. Anregungen und Hinweise werden gern aufgenommen.
EU AI Act – Was steht drin? Stand 25. Juni 2025
BDA-FAQ-KI-VO_Juni25.pdf
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