
Die neue Ausbildungsverordnung der Bauwirtschaft tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Im Rahmen dieser Neuregelung liegt nun das Unterweisungsgerüst für die überbetriebliche Ausbildung der Pflicht- und Wahlwochen für das erste Ausbildungsjahr vor.
Dieses Gerüst orientiert sich an den Berufsbildpositionen des Ausbildungsrahmenplans.
Das Gesamtgerüst ist in die folgenden Sparten unterteilt:
- Tiefbau
- Hochbau
- Ausbau
Innerhalb dieser Bereiche werden sowohl die jeweiligen Berufe als auch die Aufteilung in Pflicht- (P) und Wahlwochen (W) detailliert dargestellt.
Die Pflicht- und Wahlwochen sind im Rahmen der Neuordnung wie folgt aufgeteilt:
Pflichtwochen:
2-jährige Berufe: 24 Wochen verpflichtende überbetriebliche Ausbildung
- Ausbildungsjahr: 13 Wochen
- Ausbildungsjahr: 11 Woche
3-jährige Berufe: 30 Wochen verpflichtende überbetriebliche Ausbildung
- Ausbildungsjahr: 13 Wochen
- Ausbildungsjahr: 11 Wochen
- Ausbildungsjahr: 6 Woche
Wahlwochen:
(Entscheidung über die Wahrnehmung der Wahlwochen obliegt dem Betrieb):
2-jährige Berufe: 5 Wochen
- Ausbildungsjahr: 3 Wochen
- Ausbildungsjahr: 2 Wochen
3-jährige Berufe: 9 Wochen
- Ausbildungsjahr: 3 Wochen
- Ausbildungsjahr: 2 Wochen
- Ausbildungsjahr: 4 Wochen
Das Gesamtgerüst finden Sie hier:
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de
