
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen FAQ-Katalog zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrente) veröffentlicht. Der Katalog dient der Orientierung und enthält auch Hinweise für Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass das BMF ausdrücklich darauf hinweist, dass die FAQ lediglich als “Orientierungshilfe” dienen und Entscheidungen zu konkreten Einzelsachverhalten dem örtlich zuständigen Finanzamt obliegen.
Auf folgende Antworten der FAQ möchten wir besonders hinweisen:
• Die Steuerbefreiung gilt nicht für Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten oder aus geringfügiger Beschäftigung (Minijobs).
• Minijobs sind nicht begünstigt, da hierfür pauschale Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden.
• Hat der Arbeitgeber die Steuerbefreiung im Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt, kann der dieser in der Regel nachträglich korrigiert werden. Ist eine Korrektur nicht mehr möglich, kann die Aktivrente im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
• Bei Anwendung der Steuerklasse VI verlangen die FAQs ausschließlich eine Arbeitnehmerbestätigung, wonach die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Darüberhinausgehende Nachweis- oder Prüfungspflichten sind nicht vorgesehen.
Weitere Konkretisierungen stehen noch aus.
Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Aktivrente
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de
