
Die BG BAU hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet. Hintergrund der Überarbeitung ist die am 20. Dezember 2025 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (BGBl. I 2025 Nr. 337). Die neuen Regelungen betreffen sämtliche Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen.
Wesentliche Änderungen laut BG BAU:
- Einführung einer Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich.
- Erweiterte Anzeige- und Nachweispflichten: Unternehmen müssen u. a. beteiligte Beschäftigte namentlich benennen sowie Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.
Der aktualisierte Leitfaden erläutert die rechtlichen Anforderungen und unterstützt Unternehmen bei der korrekten Vorbereitung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren.
Hinweis der BG BAU:
Die BG BAU betont, dass die geänderte Gefahrstoffverordnung spürbare Anpassungen für Unternehmen mit sich bringt. Der aktualisierte Leitfaden soll dabei helfen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umzusetzen.
Der Leitfaden steht unter folgendem Link zur Verfügung: www.bgbau.de/leitfaden-asbest
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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