
Die lohngebundenen Kosten (LGK) der Baubetriebe sinken zu Jahresbeginn. Der Wegfall der Inflationsausgleichsprämie und leicht sinkende BG-Bau-Beiträge gleichen die höheren Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung aus.
Wir haben gemeinsam mit dem ZDB die LGK zum 1. Januar 2025 wie folgt berechnet:
Demnach beträgt der Zuschlagsatz in den alten Bundesländern (ABL) ab Januar 85,51 % (Jan 2024: 86,50 %) und in den neuen Bundesländern (NBL) 78,01 % (Jan 2024: 79,20 %). Ausschlaggebend ist der komplette Wegfall von Sonderzahlungen, sei es tarifvertraglich vereinbarten Einmalzahlungen oder der gesetzlich eröffneten Möglichkeit einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie.
Seit 2024 rechnen wir das Lohnkostenschema mit 15 Lohnfortzahlungstagen und 2 Krankengeldtagen, insgesamt also mit 17 Krankheitstagen. Bitte prüfen Sie diese Annahmen individuell in Ihrem Betrieb! Bitte beachten Sie auch, dass wir Im Berechnungsschema in den alten Bundesländern nicht mehr von einem Mindestweihnachtsgeld von 780 Euro ausgehen, sondern von einem deutlich höheren Weihnachtsgeld in Höhe von 70 GTL (das entspricht 1.685 Euro). Der tarifliche Regelsatz sind sogar 123 GTL, in Hessen 54 GTL. Das Schema für die neuen Bundesländer rechnet dagegen weiterhin mit dem tariflichen Mindestbetrag für das 13. ME (500 Euro).
Für die Zimmereibetriebe liegen die Prozentsätze höher als im Bauwerksbau: 87,10 % in den ABL (Jan 2024: 88,17 %) und 79,55 % in den NBL (Jan 2024: 80,82 %). Zum 1. Januar 2024 wurden die Gefahrenklassen der BG Bau auf 14,59 für die Zimmerer (Tarifstelle 110) und auf 11,84 für den Bauwerksbau (Tarifstelle 100) gesenkt. Dies führte vor allem bei den Zimmerern zu einer deutlichen Reduzierung der LGK.
Wie immer sind die genannten Sätze regional und betriebsindividuell anzupassen. Bei der Anpassung an die betrieblichen Gegebenheiten sollten die Unternehmen ihr Augenmerk immer auch auf die Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage lenken: Die angesetzten Ausfalltage basieren auf Annahmen und statistischen Erhebungen, die von den tatsächlichen Ausfalltagen im einzelnen Unternehmen erheblich abweichen können. Zahlreiche Betriebe setzen beispielsweise bei den Ausfalltagen für Fortbildung und Unterweisung von Mitarbeitern in Zeile 1.2.6 des Berechnungsschemas deutlich mehr als 4 Ausfalltage an. Auch aus anderen Gründen (Krankenstand, Schlechtwetter etc.) kann die Zahl der Produktivstunden im Betrieb über oder unter 1.464 Stunden liegen.
Kostensenkend haben sich folgende Faktoren auf die lohngebundenen Kosten ausgewirkt:
- leicht gesunkene Beiträge der BG Bau
- der Wegfall tariflicher Einmalzahlungen sowie der Inflationsausgleichsprämie
Kostenerhöhend hat sich der Anstieg der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge auf 17,1 % bzw. 3,6 % ausgewirkt sowie eine (vorerst) wieder auf ihr ursprüngliches Niveau von 0,15 % zurückgeführte Insolvenzgeldumlage.
Das LGK-Schema orientiert sich an einem kleinen Betrieb (unter 20 Mitarbeiter). Kleine Betriebe bis 30 Mitarbeiter nehmen an der U1-Umlage teil und bis unter 20 Mitarbeiter zahlen sie auch keine Schwerbehindertenabgabe. In den Erläuterungen wird erklärt, wie Betriebe, die größer sind als 20 oder 30 Mitarbeiter, die Schwerbehindertenabgabe und die Entgeltfortzahlung ohne U1-Umlage berechnen können.
Den neuen Berechnungsbeispielen für die alten Bundesländer (Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3) und die neuen Bundesländer (Anlage 4, Anlage 5 und Anlage 6) wurden die aktuell geltenden Gesamttarifstundenlöhne (GTL, Lohngruppe 4) zugrunde gelegt:
- 24,07 Euro/h in den alten Bundesländern (seit Mai 2024) und
- 23,56 Euro/h in den neuen Bundesländern (seit Mai 2024)
Für die Zimmerer haben wir zusätzlich die Anlage 1a (ABL) bzw. Anlage 4a (NBL) beigefügt, um die Auswirkungen der höheren Gefahrenklasse auf den Beitragssatz zu zeigen.
Zur Bestimmung des betriebsindividuellen Stundenverrechnungssatzes (Anlage 3 bzw. Anlage 6) sind über die lohngebundenen Kosten und die Lohnnebenkosten hinaus die Allgemeinen Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn betriebsindividuell zu ergänzen.
Kennen Sie Ihre Kosten?
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an unserer Kostenanalyse 2024/2025 im Frühjahr 2025.
Bitte sprechen Sie uns an.
Dieser Download ist nur für eingeloggte Mitglieder verfügbar.Anlage 1a – Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für lohngebundene Kosten, alte Bundesländer, Zimmerer
Anl_1a_LGK_2025-01-01_ABL_Zim.pdf
Anlage 2 – Erläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für lohngebundene Kosten
Anl_2_LGK_2025-01-01_ABL_Erlaeuterungen.pdf
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