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19.06.2024
Wirtschaft

Lohngebundene Kosten: Neuberechnung zum 1. Mai 2024 (nach Tarifabschluss)

Seit dem 14.06.2024 gilt für das Bauhauptgewerbe ein neuer Tarifvertrag. Aus diesem Anlass haben wir auch die Berechnung der lohngebundenen Kosten (LGK) aktualisiert. Aus den Berechnungen geht hervor, dass sich die lohngebundenen Kosten in der Höhe kaum verändern werden; lediglich die neuen Beitragssätze der BG Bau für 2024, die im Mai veröffentlicht wurden, führen zu einem leichten Absinken der LGK.

Demnach beträgt der Zuschlagsatz in den alten Bundesländern (ABL) ab Mai 85,97 % (Januar 2024: 86,50 %) und in den neuen Bundesländern (NBL) 78,55 % (Januar 2024: 79,20%). Darin enthalten ist auch die (steuerfreie) Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 Euro, die bis spätestens September 2024 ausgezahlt werden soll.

Bitte beachten Sie auch, dass wir 2024 die Annahme für die Zahl der Lohnfortzahlungstage geändert und diese von 10 auf 15 Tage erhöht haben. Das Lohnkostenschema des ZDB rechnet nun mit 15 Lohnfortzahlungstagen und 2 Krankengeldtagen, insgesamt also mit 17 Krankheitstagen. Bitte prüfen Sie die Zahl der Krankheitstage für Ihren eigenen Betrieb nach!

Das 13. Monatseinkommen in den alten Bundesländern haben wir mit 70 GTL angenommen, das sind 1.685 Euro (der tarifliche Regelsatz liegt bei 123 GTL, in Hessen 54 GTL). Das Schema für die neuen Bundesländer rechnet weiterhin mit dem tariflichen Mindestbetrag für das 13. ME (500 Euro).

Für die Zimmereibetriebe liegen die Prozentsätze höher als im Bauwerksbau: 87,55 % in den ABL (Januar 2024: 88,17%) und 80,08 % in den NBL (Januar 2024: 80,82 %). Zum 1. Januar 2024 wurden die Gefahrenklassen der BG Bau auf 14,59 für die Zimmerer (Tarifstelle 110) und auf 11,84 für den Bauwerksbau (Tarifstelle 100) gesenkt . Dies führte vor allem bei den Zimmerern zu einer deutlichen Reduzierung der LGK.

Wie immer sind die genannten Sätze regional und betriebsindividuell anzupassen. Bei der Anpassung an die betrieblichen Gegebenheiten sollten die Unternehmen ihr Augenmerk immer auch auf die Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage lenken: Die angesetzten Ausfalltage basieren auf Annahmen und statistischen Erhebungen, die von den tatsächlichen Ausfalltagen im einzelnen Unternehmen erheblich abweichen können. Zahlreiche Betriebe setzen beispielsweise bei den Ausfalltagen für Fortbildung und Unterweisung von Mitarbeitern in Zeile 1.2.6 des Berechnungsschemas deutlich mehr als 4 Ausfalltage an. Auch aus anderen Gründen (Krankenstand, Schlechtwetter etc.) kann die Zahl der Produktivstunden im Betrieb über oder unter 1.472 Stunden liegen.

Das LGK-Schema des ZDB orientiert sich an einem kleinen Betrieb (unter 20 Mitarbeiter). Kleine Betriebe bis 30 Mitarbeiter nehmen an der U1-Umlage teil und bis unter 20 Mitarbeiter zahlen sie auch keine Schwerbehindertenabgabe. In den Erläuterungen wird erklärt, wie Betriebe, die größer sind als 20 oder 30 Mitarbeiter, die Schwerbehindertenabgabe und die Entgeltfortzahlung ohne U1-Umlage berechnen können.

Den neuen Berechnungsbeispielen für die alten Bundesländer (Anlagen 1, 2 und 3) und die neuen Bundesländer (Anlagen 4, 5 und 6) wurden die aktuell geltenden Gesamttarifstundenlöhne (GTL, Lohngruppe 4) zugrunde gelegt:

  • 24,07 Euro/h in den alten Bundesländern (seit Mai 2024) und
  • 23,56 Euro/h in den neuen Bundesländern (seit Mai 2024)

Für die Zimmerer haben wir zusätzlich die Anlagen 1a (ABL) bzw. 4a (NBL) beigefügt, um die Auswirkungen der höheren Gefahrenklasse auf den Beitragssatz zu zeigen.

Zur Bestimmung des betriebsindividuellen Stundenverrechnungssatzes (Anlage 3 bzw. 6) sind über die lohngebundenen Kosten und die Lohnnebenkosten hinaus die Allgemeinen Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn betriebsindividuell zu ergänzen.

Anlage_1a_LGK_2024-05-01_ABL_Zim

Anlage_1_LGK_2024-05-01_ABL

Anlage_2_LGK_2024-05-01_ABL_Erlaeuterungen

Anlage_3_LGK_2024-05-01_ABL_SVS

Anlage_4_LGK_2024-05-01_NBL

Anlage_4a_LGK_2024-05-01_NBL_Zim

Anlage_5_LGK_2024-05-01_NBL_Erlaeuterungen

Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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