Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 21. April 2021 die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe beschlossen und damit der Allgemeinverbindlichkeit und Erstreckung des Bau-Mindestlohntarifvertrages vom 29. Januar 2021 zugestimmt. Zur Wirksamkeit bedarf es noch der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Der Tarifvertrag sieht eine Erhöhung der Mindestlöhne 1 und 2 jeweils um 30 Cent zum 1. Januar 2021 bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 vor. Der Mindestlohn 1 steigt daher auf 12,85 €, der Mindestlohn 2 im Westen auf 15,70 € und in Berlin auf 15,55 €.
Der Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31. Dezember 2021.
Den Mindestlohn-Tarifvertrag vom 29. Januar 2021 haben wir Ihnen bereits im Februar hier zur Verfügung gestellt.
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