23.04.2021
Arbeitsrecht

Mindestlohn: Mindestlohnerhöhung im Bauhauptgewerbe

Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 21. April 2021 die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe beschlossen und damit der Allgemeinverbindlichkeit und Erstreckung des Bau-Mindestlohntarifvertrages vom 29. Januar 2021 zugestimmt. Zur Wirksamkeit bedarf es noch der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Der Tarifvertrag sieht eine Erhöhung der Mindestlöhne 1 und 2 jeweils um 30 Cent zum 1. Januar 2021 bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 vor. Der Mindestlohn 1 steigt daher auf 12,85 €, der Mindestlohn 2 im Westen auf 15,70 € und in Berlin auf 15,55 €.

Der Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31. Dezember 2021.

Den Mindestlohn-Tarifvertrag vom 29. Januar 2021 haben wir Ihnen bereits im Februar hier zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Lamberty gerne zur Verfügung.

 

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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