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18.08.2025
Arbeitsrecht

Neue Arbeitsschutzprämien der BG BAU

Zum 1. Juli 2025 hat die BG vier neue Arbeitsschutzprämien für Staubabscheider, Steintrenner, Exoskelette und Arbeitsschutzset zum staubarmen Kehren und Reinigen in ihren Fördermittelkatalog aufgenommen.

Zum 1. Juli 2025 hat die BG BAU ihren Fördermittelkatalog um vier Arbeitsschutzprämien erweitert. So können Bau- und Reinigungsunternehmen ab sofort finanzielle Zuschüsse für den Praxistest von Exoskeletten, für ein Arbeitsschutzset zur staubarmen Reinigung von Abgas- und Lüftungsanlagen ohne Absturzgefahr, für mobile Steintrenner und für Einrichtungen zur Staubabscheidung beantragen.

Die neuen Arbeitsschutzprämien:

  •  Rücken- und schulterunterstützende Exoskelette – Einweisung mit zweiwöchigem Praxistest am Arbeitsplatz

Auf Baustellen führen körperlich belastende Tätigkeiten wie Überkopfarbeiten oder schweres Heben häufig zu Muskel- und Skeletterkrankungen. Exoskelette für Rücken und Schultern können die Belastung verringern und Ermüdung verzögern. Damit das Exoskelett optimal unterstützt, sollte es vor dem Einsatz im Praxistest ausprobiert werden. Die BG BAU fördert Unternehmen, die Exoskelette testen möchten, und übernimmt auf Antrag bis zu 50% der Kosten für einen zweiwöchigen Praxistest samt Einweisung. Weitere Infos zu den Förderbedingungen gibt es bei der BG BAU. Alle Informationen zu den Förderbedingungen gibt es unter www.bgbau.de/exoskelett-einweisung.

  • Arbeitsschutzset zum staubarmen Kehren und Reinigen ohne Absturzgefahr

Bei Arbeiten an Abgas- und Lüftungsanlagen besteht eine erhöhte Staubbelastung – das betrifft insbesondere Beschäftigte im Schornsteinfegerhandwerk sowie im Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagenbau. Das neue geförderte Arbeitsschutzset ermöglicht das staubarme Kehren sowie Reinigen von Abgas- und Lüftungsanlagen und reduziert die Absturzgefahr, weil Beschäftigte aus einer sicheren Position arbeiten können. Das Set besteht aus rotierenden Kehr- und Reinigungssystemen, akkubetriebenen Bohrmaschinen, Elementen zum Abdichten von Reinigungsöffnungen, einem Bauentstauber (mindestens Staubklasse M) und einem einphasigen PRCD-S-Personenschutzschalter. Die Förderung unabhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrages zur BG BAU möglich. Einzelheiten zur Förderung: www.bgbau.de/arbeitsschutzset-kehrung-reinigung.

  • Mobile Steintrenner

Beim Zuschneiden oder Trennen großformatiger Steine wird viel Staub freigesetzt. Bei den üblicherweise quarzhaltigen Baustoffen kann der krebserzeugende Quarzstaub schwere Erkrankungen verursachen. Die BG BAU bezuschusst mobile Steintrenner, die das staubarme Zuschneiden von Bausteinen ermöglichen. Diese Steintrenner haben auch ergonomische Vorteile, weil der Trennvorgang mit geringem Kraftaufwand über einen Hebel ausgeführt wird. Alles zur Arbeitsschutzprämie finden Unternehmen hier: www.bgbau.de/steintrenner.

  • Einrichtungen zur Staubabscheidung

Bei der Bearbeitung unebener Werkstücke zum Beispiel aus Naturstein entsteht Staub, der von herkömmlichen direkt abgesaugten Maschinen nicht erfasst werden kann. Mit der neuen Arbeitsschutzprämie fördert die BG BAU die Anschaffung von Absauganlagen beziehungsweise Absaugwänden, die die Exposition gegenüber Fein- und Quarzstaub insbesondere an stationären Arbeitsplätzen minimieren. Alle Informationen zur Förderung sind unter www.bgbau.de/absauganlage zusammengefasst.

 Förderung beantragen:

 Das Prämienverfahren der BG BAU ermöglicht eine beitragsabhängige und eine beitragsunabhängige Förderung. Die beitragsabhängige Förderung können Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zur BG BAU von mindestens 100 Euro beantragen. Auch Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind.

Zusätzlich können Mitgliedsunternehmen der BG BAU eine Förderung unabhängig von der Höhe ihres Mitgliedsbeitrags erhalten, und zwar für Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen und für das Schutzpaket für das Bauen im Bestand.

Unter www.bgbau.de/praemien gibt es alle Informationen rund um das Prämienverfahren sowie die Antragsformulare für die Förderung. Fragen beantwortet die BG BAU unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 379 910 0 oder per E-Mail arbeitsschutzpraemien@bgbau.de.

 Weitere Informationen:

Arbeitsschutzprämien der BG BAU: www.bgbau.de/praemien

Katalog Arbeitsschutzprämien der BG BAU: www.bgbau.de/praemien-katalog

Video „Prämienförderung einfach erklärt“: https://youtu.be/YGmBSQsw134

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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