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20.02.2025
Arbeitsrecht

Neue Gefahrstoffverordnung: Neue Webseite der BG BAU zum Umgang mit Asbest

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Dezember 2024 sind wesentliche Änderungen für Arbeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, wie beispielsweise Asbest, für Unternehmen geregelt worden. Sie legt unter anderem risikobezogene Anforderungen und Schutzmaßnahmen sowie Mitwirkungspflichten der Auftraggeber fest.

Um die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen praxisnah bei der Umsetzung der neuen GefStoffV zu unterstützen, hat die BG BAU den Leitfaden „Asbest beim Arbeiten im Bestand“ veröffentlicht, der kostenfrei und zum Download zur Verfügung gestellt wird. Darin wird erläutert, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Zudem werden konkret die Anforderungen an Arbeiten mit Asbest in Bestandsgebäuden dargestellt und die entsprechenden Maßnahmen erläutert.

Für Tätigkeiten an Gebäuden oder Anlagen, die mit Asbest belastet sind, gelten strenge Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt. Grundlage bildet neben der Gefahrstoffverordnung die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“, die die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung konkretisiert.

Umfangreiche Angebote zum Thema Asbest

Neben dem Leitfaden hat die BG BAU ein kurzes Erklärvideo zur neuen Gefahrstoffverordnung sowie eine Kurzinformation zum Thema Asbest für Beschäftigte erstellt.

Folgende Unterstützungsangebote der BG BAU stehen zum Thema Asbest zur Verfügung:

Onlineseminar zur Novelle der Gefahrstoffverordnung am 10. März 2025

Am 10. März bieten wir das Onlineseminar „Novelle der Gefahrstoffverordnung 2024 – Überblick und Auswirkungen für die Bauwirtschaft“ an.

Die Veranstaltung liefert unter anderem einen aktuellen Überblick zu den generellen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, den spezifischen Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen sowie zu den Regelungen zu Asbest.

Das Seminar findet online per Zoom statt. Es gibt zwei Termine und direkte Einwahllinks für die Teilnahme:

+496938079883,,66567390234#,,,,*415257# Deutschland

+496938079884,,66567390234#,,,,*415257# Deutschland

+496938079884,,63921685853#,,,,*262023# Deutschland

+496950500951,,63921685853#,,,,*262023# Deutschland

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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