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26.06.2019
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Reform der Grundsteuer – Beschluss des Bundeskabinetts

Die Bundesregierung hat am 21. Juni 2019 die Reform der Grundsteuer beschlossen.

Nach den Plänen der Regierung soll sich die Grundsteuer auch künftig in drei Schritten berechnen: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz. Den Ländern ist es gestattet, von dem Berechnungsmodell abzuweichen und ein eigenes Modell einzuführen (sog. Öffnungsklausel).

Die Gesetzentwürfe sollen noch in dieser Woche (KW 26) in den Bundestag eingebracht werden. Der Bundesrat muss ebenfalls zustimmen.

Das Bundesfinanzministerium hat eine Fragen-und-Antworten-Liste auf seiner Homepage veröffentlicht: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-06-21-faq-die-neue-grundsteuer.html;jsessionid=50207C5790B869280826D2FA202A6189

Am Ende dieser Liste sind auch die Gesetzentwürfe zur Grundsteuerreform, einschließlich der geplanten Grundsteuer C zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung, verlinkt.

Ihre Ansprechpartnerin:

Lena Brucato

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 / 9 58 09-222
E-Mail: brucato@bgvht.de

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