Mit Datum vom 13.01.2023 sind die Erlasse zur Verlängerung der Regelungen zu Stoffpreisgleitklauseln des Hessischen Wirtschafts- und Innenministeriums bis zum 30. Juni verlängert worden. Hiermit wird die Empfehlung für hessische Kommunen, die Regelungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu Stoffpreisgleitklauseln (Erlass des BMWSB vom 06.12.2022 zur Verlängerung der Sonderregelungen des Bundes) sowie ergänzende landesrechtliche Bestimmungen des Hessischen Finanzministeriums (Erlasse vom 29.04.2022 und 08.07.2022) entsprechend anzuwenden, ausgesprochen. Die zuständigen hessischen Ministerien hatten diese Empfehlungen an die Kommunen zuletzt mit Schreiben vom 18.05.2022 und 20.07.2022 herausgegeben.
https://www.absthessen.de/pdf/HMdF_Erlass_Verl%C3%A4ngerung_Stoffpreisgleitklausel_Land_2023.pdf
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