Im Rahmen des Runden Tischs Baumanagement, der zwischen den Verbänden der Bauwirtschaft und der Autobahn GmbH eingerichtet worden ist, sind Grundsätze zur Bearbeitung von Nachträgen erarbeitet worden, die den Niederlassungen der Autobahn GmbH in Kürze zur Anwendung empfohlen werden sollen.
Durch die Vereinbarung soll ein möglichst zügiger und reibungsloser Ablauf in Nachtragssituationen gewährleistet werden. Zu diesem Zweck sollen zu Beginn des Bauvorhabens Vereinbarungen zu wesentlichen Fragen in Nachtragssituationen getroffen und ein konkreter Zeitablauf mit Sanktionen im Fall der Nichteinhaltung von Fristen festgelegt werden.
Neben der Vereinbarung zur Bearbeitung von Nachträgen, die zwischen Auftraggeber (Autobahn GmbH) und Auftragnehmer abgeschlossen werden soll, sind auch Hinweise für die Grundsätze zur Bearbeitung von Nachträgen zu Bauverträgen erarbeitet worden, die Bestandteil der Vereinbarung werden sollen.
Zum Inhalt:
- Grundlage der Preisermittlung für Nachträge
Mit der Vereinbarung soll zwischen den Vertragsparteien Klarheit über die Preisermittlungsgrundlagen für Nachträge geschaffen werden. Hier besteht die Wahlmöglichkeit, ob diesbezüglich auf die Urkalkulation oder die tatsächlich erforderlichen Kosten der Nachtragsleistung zuzüglich angemessener Zuschläge zurückgegriffen wird.
- Erstellung der Nachtragsleistungsbeschreibung
Hier wird festgelegt, dass die zur Preisbildung und Ausführung notwendigen Bestandteile der Nachtragsleistungsbeschreibung grundsätzlich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Im Einzelfall kann zwischen den Parteien vereinbart werden, dass der Auftragnehmer diese Leistung übernimmt.
- Fristen für die Nachtragsbearbeitung
Unter diesem Punkt werden für die Nachtragsbearbeitung Fristen zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Hierbei geht es im Einzelnen um folgende Punkte:
– Entscheidung dem Grunde nach durch den Auftraggeber
– Übergabe der zur Preisbildung und Ausführung notwendigen Bestandteile der Nachtragsleistungsbeschreibung an den Auftragnehmer
– Übergabe eines prüffähigen Nachtragsangebots an den Auftraggeber
– Vollständigkeitsprüfung des Nachtragsangebots durch den Auftraggeber
– Beginn der Nachtragsbesprechung über Inhalte und Höhe der Vergütung
- Folgen bei Nichteinhaltung der Fristen
Hier werden Sanktionen für die Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen festgelegt. So kann beispielsweise der Auftragnehmer die zur Preisbildung und Ausführung der Nachtragsleistung notwendigen Bestandteile der Nachtragsleistungsbeschreibung auf Kosten des Auftraggebers selbst erstellen, sofern die Frist hierzu abgelaufen ist. Nach Ablauf der Frist zur Vollständigkeitsprüfung gilt das Nachtragsangebot als vollständig.
Die weiteren Einzelheiten können Sie den als Anlage beigefügten Grundsätzen zur Bearbeitung von Nachträgen sowie dem ergänzenden Hinweisblatt entnehmen.
Die Zentrale der Autobahn GmbH wird die Niederlassungen in Kürze bundesweit über die Grundsätze zur Bearbeitung von Nachträgen informieren und deren Anwendung empfehlen, so dass mit einer baldigen praktischen Einführung der Grundsätze zur Bearbeitung von Nachträgen zu rechnen ist.
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