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30.03.2021
Arbeitsrecht

Schutz vor natürlicher UV-Strahlung

Die BG BAU bietet am 15. April 2021 den virtuellen Aktionstag zum Thema Schutz vor ultravioletter Strahlung an.

Ab April beginnt wieder die sonnenintensive Jahreszeit und damit auch die Jahreszeit, in der die Haut vor UV-Strahlung geschützt werden muss, um Hautkrebserkrankungen zu vermeiden. Wir weisen daher aus diesem Anlass für der BG BAU angeschlossene Betriebe auf das Informations- und Maßnahmenangebot der BG BAU hin.

1. „Virtueller Aktionstag zum Thema Schutz vor ultravioletter Strahlung“ am 15. April 2021

Die BG BAU bietet

am 15. April 2021
ab 10:00 Uhr

den „virtuellen Aktionstag zum Thema Schutz vor ultravioletter Strahlung“ an.

Die Veranstaltung richtet sich an Beschäftigte und Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen, an alle Arbeitsschutzexperten, an Fachverbände, Innungen und Sozialpartner sowie an Pressevertreter. Im Rahmen der Veranstaltung wird die BG BAU wirksame Strategien zum Schutz vor ultravioletter (UV) Strahlung vorstellen, damit Beschäftigte gesund und gut geschützt durch den Sommer kommen. Die Präventionsexperten geben per stream live und kostenfrei Tipps und Hinweise, wie schon jetzt die richtigen Maßnahmen für die sonnige Jahreszeit geplant werden können.

Weitere Informationen sowie ein vorläufiges Programm können unter folgendem Link abgerufen werden.

https://www.bgbau.de/die-bg-bau/ueber-uns/messen-und-veranstaltungen/vorsicht-heiss-und-sonnig/

2. Arbeitsschutzprämien

Ferner empfehlen wir, von den Arbeitsschutzprämien in Hinblick auf den Schutz vor UV-Strahlung Gebrauch zu machen. Die BG BAU fördert Arbeitsschutzmaßnahmen über den Arbeitsschutzprämienkatalog. Folgende Arbeitsschutzmaßnahmen werden hierbei bezuschusst:

  • Industrieschutzhelme EN 397 mit 4-Punkt-Kinnriemen und Sonnenschutz (pro Helm 50 % der Anschaffungskosten, max. 30 €),
  • Kühlweste (max. 100 €),
  • Funktionsshirt und Warnschutzshirt mit UV-Schutz (max. 30 €),
  • Sonnenbrille (max. 20 €),
  • Wetterschutzzelte (pro Wetterschutzzelt 50 % der Anschaffungskosten, max. 500 Euro)

3. UV-Schutzpakete

Im Zuge der „Sozialpartnervereinbarung zum Umgang mit natürlicher UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien“ wurden zudem die sog. „UV-Schutzpakete“ entwickelt. Diese werden voraussichtlich ab Mai 2021 wieder für Betriebe, die der BG BAU angeschlossen sind, zur Verfügung stehen und über die Internetseite der BG BAU bestellbar sein:

https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-schutz/uv-schutz-paket/uv-schutz-paket-bestellen/

4. Angebotsvorsorge

Wir möchten nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass Arbeitgebern ihren im Freien Beschäftigten das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge in Hinblick auf natürliche UV-Strahlung unterbreiten müssen, wenn die Voraussetzungen der Arbeitsmedizinischen Regel 13.3. (AMR 13.3) erfüllt sind.
Die AMR 13.3 ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AMR/AMR-13-3.html

Der ZDB, der HDB und auch die IG BAU haben sich gemeinsam dafür eingesetzt, dass die SOKA-BAU Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge informiert. Dies entbindet jedoch die Arbeitgeber nicht davon, ihren im Freien Beschäftigten selbst das Angebot zu unterbreiten. Die Arbeitgeber-Variante ist im Newsletter KOMPAKT im Januar erschienen (vgl. Anlage). Die Arbeitnehmer-Variante ist im Arbeitnehmer-Newsletter „TOP“ vorgesehen (vgl. Anlage).
5. Informationsmaterial

Informationsmaterial zum Thema „Schutz vor UV-Strahlung“ sowie auch zum Schutz vor Hitze findet sich auf der Internetseite der BG BAU unter:

https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/sonne-und-hitze/

 

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Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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