
Die Bundesregierung hat die Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung deutlich erhöht.
Das Bundeskabinett hat der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung in der Kabinettssitzung am 8. Oktober 2025 zugestimmt. Danach wurden folgende Werte für 2026 festgelegt:
- Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: 8.450 € im Monat / 101.400 im Jahr (vorher 8.500 € monatlich),
- Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung: 10.400 € im Monat / 124.800 im Jahr (vorher 9.900 € monatlich),
- Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: 77.400 € im Jahr / 6.450 Euro im Monat (vorher6.150 € monatlich),
- Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: 69.750 € im Jahr / 5.812,50 Euro im Monat (vorher 5.512,50 € monatlich),
- vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 in der Rentenversicherung: 51.944 € im Jahr (vorher 50.493 € jährlich).
Diese Erhöhungen betreffen ausschließlich die Spitzenverdiener, deren monatliches Entgelt über den bisherigen Grenzen lag. Für sie bedeutet das bis zu 900,- € Beitragssatzsteigerung im Jahr, für den Arbeitgeber Mehrkosten in gleicher Höhe.
Die Erhöhung selber folgt laut Gesetz rechnerisch der Entwicklung der Einkommen (5,16 %), wird also nicht „politisch“ festgelegt.
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