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17.09.2025
Arbeitsrecht

Tarifpolitik – Lohn-Tarifabschluss für die Zeitarbeitsbranche

Die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche haben sich auf die Erhöhung der Tarifentgelte verständigt.

Am 13. September 2025 einigten sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP) gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten:

Laufzeit

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten (1. Oktober 2025 bis 30. September 2027).

Entgelt

Nach drei Nullmonaten steigen die Entgelte ab dem 1. Januar 2026 um 2,99 %, ab dem 1. September 2026 um 2,5 % und ab dem 1. April 2027 um weitere 3,5 %.

Die Pressemitteilung des GVP ist über folgenden Link abrufbar: Pressemitteilung.

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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