Image
17.09.2025
Arbeitsrecht

Tarifpolitik – Lohn-Tarifabschluss für die Zeitarbeitsbranche

Die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche haben sich auf die Erhöhung der Tarifentgelte verständigt.

Am 13. September 2025 einigten sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP) gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten:

Laufzeit

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten (1. Oktober 2025 bis 30. September 2027).

Entgelt

Nach drei Nullmonaten steigen die Entgelte ab dem 1. Januar 2026 um 2,99 %, ab dem 1. September 2026 um 2,5 % und ab dem 1. April 2027 um weitere 3,5 %.

Die Pressemitteilung des GVP ist über folgenden Link abrufbar: Pressemitteilung.

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

31.08.2026
Startseite

Juniorentagung 2026

Programm Freitag, 30.10.2026: Ab 09:00 Uhr: Begrüßungskaffee 09:30 Uhr: Begrüßung (Dipl.-Ing. André Weber – Vorsitzender des Juniorenkreises) Grußwort …
26.08.2026
Pressemitteilungen

Unser Gastbeitrag in der Fuldaer Zeitung: Warum bauen zurzeit nicht bezahlbar ist (25. August 2025)

Präsident Thomas Reimann über die Kostenentwicklung in der Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft ist abhängig von funktionierenden Lieferketten, schon kleine …
20.08.2026
Pressemitteilungen

Baugenehmigungen in Hessen steigen leicht

Baugewerbe sieht keine nachhaltige Erholung Die heute vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für das erste Halbjahr 2026 …
19.08.2026
Arbeitsrecht

Gesetzliche Schlechtwetterregelung – Winterbeschäftigungsumlage bleibt auch 2027 auf abgesenktem Niveau

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass der gemeinsamen Vereinbarung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes entsprochen wird,
11.08.2026
Arbeitsrecht

Hitze gefährdet die Gesundheit von Beschäftigten am Bau. Praxishilfen und Förderangebote der BG BAU

Hitze und UV-Strahlung erhöhen für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, das Risiko für Erkrankungen und Arbeitsunfälle. Die Berufsgenossenschaft
03.08.2026
Arbeitsrecht

Arbeitsschutz. Initiative der BG BAU zum Ausbildungsstart 2026

Die BG BAU startet anlässlich des bevorstehenden Ausbildungsbeginns eine Initiative, um Auszubildende bereits von Anfang an für Sicherheit