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06.12.2021
Wirtschaft

Umfangreiche Förderung der Elektromobilität

Bund, Länder und Kommunen fördern verstärkt die Elektromobilität. Über die Förderung für Elektroautos hatten wir zuletzt in Baugewerbe aktuell, Ausgabe Juli/August 2021, ausführlich berichtet. Die KfW weist darauf hin, dass diejenigen, die sich für den Kauf eines Elektrofahrzeugs entscheiden, nicht nur zwischen verschiedenen Förderungen wählen können, sondern diese sogar kombinieren dürfen.

BAFA-Umweltbonus

Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, müssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Das entspricht einem Elektroanteil von 30 % bis 40 % des Gesamtmarktes. Um den Absatz zu stärken, wurde von Bundesregierung und Industrie der Umweltbonus eingeführt.

Förderfähig sind rein batteriebetriebene Elektroautos, Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenautos sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos befinden (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html). Es werden sowohl Neuwagen als auch junge Gebrauchte gefördert. Beim Leasing erhalten Verträge ab 23 Monate Laufzeit die volle Förderung. Kürzer laufende Verträge werden gestaffelt behandelt.

Beispiel: Bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro liegt der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge bei 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride bei 4.500 Euro. Über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro gibt es einen Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge in Höhe von 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride einen Bonus in Höhe von 3.750 Euro.

Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de.

KfW Klimazuschuss (Programm 293)

Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen. Dazu gehören auch Investitionen in Elektromobilität. Gefördert werden Unternehmen und Einzelunternehmer oder Freiberufler, deren Jahresumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt.

Die Förderung umfasst nicht nur eine günstige Finanzierung, sondern auch einen Klimazuschuss von aktuell 3 % der Kreditsumme. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimaschutzoffensive-f%C3%BCr-den-Mittelstand-(293)/ sowie telefonisch im KfW-Infocenter unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 9001 (von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 18.00).

Der Umweltbonus des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Klimazuschuss können miteinander kombiniert werden. Die Kreditsumme und der Klimazuschuss errechnen sich nach Abzug des Umweltbonus und möglicher Händlerrabatte.

Beispiel: Beträgt der Kaufpreis für ein reines Elektroauto beispielsweise 38.000 Euro, verringert sich die Investition um 6.000 Euro durch den Umweltbonus. So verbleiben 32.000 Euro, für die der Käufer einen Förderkredit bei der KfW erhalten kann. Für den Klimazuschuss in Höhe von aktuell drei Prozent wird die Darlehenssumme von 32.000 Euro angesetzt. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 960 Euro.

Ersparnis bei der KFZ-Steuer

Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigentlichen KFZ-Steuer an. Im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor sparen Verbraucher dadurch etwa 2.000 Euro über die Lebensdauer des Elektrofahrzeugs.

Wird ein Dienstwagen mit einem emissionsarmen Antrieb privat genutzt, müssen nur 0,25 % statt 1 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Dies bringt rund 1.000 Euro Ersparnis.

Regionale Förderungen

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern den Umstieg auf emissionsarme Mobilität mit eigenen Produkten zusätzlich. Ein weiterer Anreiz: In vielen Städten ist das Parken für Autos mit E-Kennzeichen im öffentlichen Parkraum gebührenfrei.

Beim hessischen Förderangebot für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sind aktuell keine Einreichungen mehr möglich. Bei Interesse können Sie sich dort für den nächsten Aufruf registrieren. Alle weiteren Informationen finden Sie unter https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/ladesaeulen.

Wir empfehlen daher, sich auf die Förderung des Bundes und ggf. auf weitere Programme vor Ort zu konzentrieren.

KfW-Förderung für Ladesäulen (Programm 441)

Unternehmen und Selbstständige können einen Zuschuss für Ladestationen für Elektrofahrzeuge beantragen. Damit fördern die KfW und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Ausbau der Elektromobilität. Die Unternehmen erhalten bis zu 900 Euro für jeden Ladepunkt und bis zu 45.000 Euro je Standort. Der Zuschussantrag muss vor dem Kauf bzw. Einbau der Ladestation gestellt werden.

Die Eckpunkte:

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • für den Kauf und die Installation von Ladestationen, deren Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird und die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/

Professionelle Förderberatung

Die Förderung von Elektromobilität in Unternehmen ist eine der zentralen Maßnahmen Deutschlands, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Unternehmen haben die Chance, Förderungen für Elektro-Nutzfahrzeuge, Elektro-Pkw und Ladeinfrastruktur zu beantragen.

Neben der Elektromobilität gilt dies natürlich auch für die Gebäudeoptimierung und insgesamt für die CO2-Reduzierung. Je besser Ihr Konzept auf die Anforderungen der Förderprogramme zugeschnitten ist, desto höher sind Ihre Chancen auf Fördermittel.

Lassen Sie sich risikolos von dem Spezialisten für nicht rückzahlbare Fördermittel, der easysub plus GmbH, beraten (siehe auch Baugewerbe aktuell, Ausgabe Juli/August 2021). Die erfahrenen Spezialisten von easysub plus unterstützen Sie bei Ihrem Antrag, auf Basis von rein erfolgsbasierter Vergütung.

Weitere Informationen zu diesem Anbieter finden Sie unter www.easy-sub.de.

 

 

 

 

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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