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06.06.2023
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Wohin mit dem Erdaushub? — Entsorgung und Verwertung im Lichte der neuen Ersatzbaustoffverordnung

Swen Meier, Heinrich Rohde Tief- und Straßenbau GmbH, begrüßte am Freitag, den 2. Juni ca. 50 Teilnehmer im Spiegelsaal des Hotel DOLCE, Bad Nauheim zum „Expertenforum Boden“, zu dem der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. seine Mitglieder am Vortag der Jahreshauptversammlung eingeladen hatte.

Dr. Oliver Kuhl, Hessen Mobil, wies in seiner „Einführung zur Ersatzbaustoffverordnung“ (kurz EBV) u.a. darauf hin, dass die EBV ab 01.08.2023 gilt und einige Punkte noch nicht abschließend geklärt sind. Noch vor dem ersten Geltungsdatum wird eine Novellierung der EBV verabschiedet. So fehlt die wichtige Abfallende-Eigenschaft von Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffen). Kritisch ist, dass die EBV ohne Übergangsfrist gilt. Dies ist aufgrund des über mehrere Jahre dauernden Planungs-, Ausschreibungs- und Bauprozesses von Infrastruktur-Baumaßnahmen, wie Straßenbaustellen problematisch. Um die abzusehenden, vertraglichen Streitigkeiten zu vermeiden, wies Dr. Kuhl auf die Notwendigkeit der kooperativen Zusammenarbeit aller Beteiligten hin, denn die Einführung der EBV stellt Herausforderungen an alle Beteiligten.

 

Bild 1: Aufmerksam folgen ca. 50 Teilnehmer den Ausführungen der Experten im historischen Spiegelsaal des DOLCE, Bad Nauheim

Dr. Reiner Braun, Weber Ingenieure, schilderte die „Entsorgung aus Sicht des Auftraggebers/Planers“. Aufgrund der überragenden Bedeutung –  ca. 60% = ca. 130 Mio. Tonnen  der jährlich in Deutschland anfallenden Bau- und Abbruchabfälle von insgesamt 220 Mio. Tonnen / a gehören zur Fraktion „Boden und Steine“ – kommt der Planung jeder Baumaßnahme inklusive der Entsorgung der Abfälle eine Schlüsselrolle zu. Die jüngst von den hessischen Regierungspräsidien unter Federführung des Umweltministeriums herausgegebenen Steckbriefe verschaffen leider keine Lösungen, sondern eher schlaflose Nächte. Er zeigte die Reihenfolge für jegliche Planung  von Erdbaumaßnahmen auf: 1.) Kampfmittelerkundung, 2.) Baugrundbegehung zur Baugrunduntersuchung, 3.) Planung der Entsorgung, 4.) Planung der Bauaufgabe, 5.) Ausschreibung. Abschließend wies Dr. Braun auf den höchstrichterlichen Grundsatz hin: „Baugrund ist Bauherrensache“.

Prof. Dr. Markus Weber, Fachhochschule Coburg, gab im dritten Vortrag „Praxishinweise zur Ersatzbaustoffverordnung für Abfallerzeuger und Inverkehrbringer“. Er nahm Hinweise seiner Vorredner auf und sprach an, dass auch nach dem 1. August 2023 weiter gebaut werden muss und gebaut werden wird. Es mangele an vielen Stellen an Auslegungen zur neuen EBV und Hilfsmitteln für die praktische Umsetzung. Einen Schwerpunkt setze er daher im Bereich der Analytik. Die Kosten der Analytik zur Einstufung der Abfälle in Höhe von ca. 3 TDE  – um Abfälle bestmöglich verwerten zu können, z.B. zur Herstellung von RC-Baustoffen – dürfen bei üblichen Baustellen, wie z.B. dem Bau eines Einfamilienhauses im Wert von ca. 600 TDE nicht als Kostentreiber verstanden werden. Denn ohne eine umfassende Erkundung und Beschreibung der Abfälle sind Verzögerungen, Nachträge und andere unnötigen Mehraufwendungen zu befürchten. Wer an der Analytik spart, zahlt am Ende mehr. Seine Empfehlung lautete daher: Beprobung aller Parameter nach LAGA und EBV, denn bei Ausschreibung und Auftragserteilung ist in den seltensten Fällen klar, ob die Abfälle verwertet (z.B. im technischen Bauwerk, als Grundstoff für die Herstellung von RC-Baustoffe oder für die Verfüllung im Tagebauen genutzt werden) oder beseitigt (deponiert) werden.

Bild 2: Fragen aus dem Publikum wurden von den Referenten beantwortet

 

Swen Meier stellte, gemeinsam mit Rechtsanwalt Andreas Lieberknecht, in ihren Schlussworten fest, dass das Thema „Entsorgung von Erdaushub“ viel Raum und die Notwendigkeit für die weitere Beschäftigung bietet und erfordert. Unverständlich und unerfreulich sei, dass trotz des jahrzehntelangen Ringens um die bundeseinheitliche Regelung zum Start der Geltung noch einige wichtige Punkte ungelöst sind. Zur Vermeidung unnötiger Streitigkeiten forderten Sie dazu auf, dass Auftraggeber und Auftragnehmer im Dialog frühzeitig stehen müssen, um die bestmögliche Lösung zu schaffen. Swen Meier hob dabei hervor, dass dies erst geleistet werden kann, wenn der Auftrag an den Bauunternehmer erteilt ist.

Beispielhaft wurden folgende Problempunkte identifiziert:

  • fehlende Abfallende-Eigenschaft für RC-Baustoffe
  • fehlende Karten zur Grundwasserüberdeckung
  • unterschiedliches Gelten von abfallrechtlich bedeutsamen Regeln, wie z.B. EBV und hessische Verfüllrichtlinie
  • in der EBV nicht geregelte Vorgaben zur Durchführung der Voruntersuchung
  • Kompetenzgerangel zwischen Abfallrecht und Wasserrecht
  • Mangelnde Vergleichbarkeit der beiden Analyseverfahren nach EBV
  • ausstehende Fortschreibung des „Abfallmerkblatts“ der hessischen Regierungspräsidien

Positiv vermerkt wurden:

  • die bundeseinheitliche Regelung
  • die im Entwurf befindliche RuA-StB, die voraussichtlich Ende 2023 erscheint wird und dann die wesentliche Handlungshilfe für den bautechnisch und umwelttechnisch sicheren Einbau im Straßenbau sein wird
  • zunehmende Bedeutung der TL BuB E StB durch die EBV
  • Hessen Mobil wird ab 01.07.2023 zweigleisig verfahren und alte und neue Bezeichnungen in seinen Ausschreibungen angeben

 

 

Bild 3: Swen Meier, Dr. Oliver Kuhl, Andreas Lieberknecht, Professor Dr. Markus Weber, Dr. Rainer Braun, von links

 

 

Eingeloggte Mitglieder können die Vortragsfolien hier herunterladen:

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Weiterführende Informationen:

„Die Hessische Initiative für Baustoffrecycling“, 26.05.2023

https://hessen.de/presse/hessen-staerkt-den-einsatz-von-recyclingbaustoffen

https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2023-05/die_hessische_initiative_fuer_baustoffrecycling.pdf

 

FAQ zur Ersatzbaustoffverordnung, 26.05.2023

https://www.laga-online.de/documents/faq-zur-ebv-version-1_1685085674.pdf

 

Arbeitshilfe Aufbringen von Bodenmaterial auf Ackerflächen, 11.04.2012

https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-10/arbeitshilfeaufbringenaufackerflaechen-14-04-2012.pdf

 

Handlungshilfe zur rechtlichen Behandlung von Aufschüttungen und bei Auf- und Einbringen von Bodenmaterial auf Böden, 27.10.2015

https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-10/stanz_2015_1150_he_aufschuettung_scan_.pdf

 

EF Gestein Hessen, 2021/HE

https://mobil.hessen.de/service/downloads-und-formulare/strassenbautechnik-erhaltungs-und-entsorgungsmanagement

 

Initiative 100 Prozent Recycling des BÜV-HR

https://buev-hr.de/kooperationen/100pro-recycling/

 

Informationen der hessischen RP’s zur Ersatzbaustoffverordnung

7 Steckbriefe + Übergangsregelung zur vorzeitigen Anwendung der EBV

https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/abfall/abfallnews/ersatzbaustoffe

 

Ersatzbaustoffverordnung

https://www.bmuv.de/gesetz/verordnung-zur-einfuehrung-einer-ersatzbaustoffverordnung-zur-neufassung-der-bundes-bodenschutz-und-altlastenverordnung-und-zur-aenderung-der-deponieverordnung-und-der-gewerbeabfallverordnung

 

 

Ihr Ansprechpartner

Hartmut Schwieger

Bautechnik

Telefon: 069 / 958 09-190
E-Mail: schwieger@bgvht.de

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