Der ZDB hat seine aktuelle Umfrage zur Zahlungsmoral ausgewertet. Insgesamt haben sich knapp 600 Teilnehmer aus den Mitgliedsverbänden des ZDB an der Umfrage beteiligt.
Das Zahlungsverhalten in der Bauwirtschaft ist hiernach weiterhin nicht zufriedenstellend. Öffentliche Auftraggeber zahlen immer noch schlechter als private oder gewerbliche Auftraggeber. Verbesserungen der Zahlungsmoral werden daher mit der bereits laufenden Überarbeitung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie angestrebt.
Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand
Nur gut 35 % der Betriebe beurteilen die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand als gut oder sehr gut, über 25 % hingegen als schlecht oder sogar sehr schlecht.
Zahlungsverhalten gewerblicher Auftraggeber (VOB-Vertrag)
Bei den gewerblichen Auftraggebern konnte im Verhältnis zur öffentlichen Hand eine bessere Zahlungsmoral festgestellt werden. So beurteilten knapp 55 % der Betriebe die Zahlungsmoral als gut oder sehr gut, knapp 11 % als schlecht oder sogar sehr schlecht.
Zahlungsverhalten privater Auftraggeber (BGB – Vertrag; Verbraucher)
Die Zahlungsmoral privater Auftraggeber beurteilten über 73 % der Betriebe als gut oder sehr gut, über 5 % als schlecht oder sogar sehr schlecht.
Überschreitung der Zahlungsfristen
Über 50 % der befragten Unternehmer beklagen, dass die öffentliche Hand die Zahlungsfrist nach Zugang der Schlussrechnung in mehr als der Hälfte aller Fälle überschreitet. Bei den gewerblichen Auftraggebern rügen dies hingegen nur gut ein Viertel der Unternehmer. Bei den privaten Auftraggebern sind es nur gut 16 %.
Unterschiede zeigen sich auch bei der Zeitspanne der Fristüberschreitung. Die Umfrage ergibt, dass die öffentliche Hand in fast 20 % der Fälle die Zahlungsfrist der Schlussrechnung um bis zu 6 Monate überschreitet. Anders sieht das Bild bei den gewerblichen Auftraggebern aus. Diese überschreiten die Frist lediglich in 7 % der Fälle um bis zu 6 Monate, bei privaten Auftraggebern sind es hingegen gut 9 %.
Bei den Abschlagszahlungen von privaten Auftraggebern gaben zudem nur gut 10 % der Betriebe an, dass die Zahlungsfrist bei der Hälfte aller Fälle überschritten wird. Bei der öffentlichen Hand meinen das knapp 40 %. Bei gewerblichen Auftraggebern ist dies bei gut 16 % der Fall.
Auftraggeber nennen als Begründung für den Zahlungsverzug sowohl bei Abschlags- als auch bei Schlusszahlungen vor allem Personalmangel/Krankheit sowie laufende Prüfungen.
Dieses Ergebnis zeigt, dass im Vergleich zur Umfrage aus dem Jahr 2016 kaum spürbare Veränderungen eingetreten sind. Wir werten dies als Beleg dafür, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug in der Praxis – insbesondere bei der Zahlungsweise der öffentlichen Hand – keine Wirkung entfaltet hat. Umso wichtiger ist es, dass sich der ZDB bei der aktuellen Überarbeitung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie weiter stark einbringt.
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