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27.11.2023
Pressemitteilungen

Der Klimawandel betrifft auch Hessens Städte und Gemeinden – klimaangepasstes Wohnen und Bauen muss in Hessen Chefsache werden

Zunehmende Starkregenereignisse, Hitzewellen und Trockenperioden – all dies sind die Auswirkungen des Klimawandels, die wir bereits in unserem Alltag spüren. Nirgendwo anders zeigen sich die Auswirkungen des Klimawandels derart drastisch wie in den dicht bebauten Städten, die mit einem Mix aus Versiegelung und lokalen Überflutungen, Überhitzung, Feinstaub, Stickoxiden und hohen Ozonwerten zu kämpfen haben.
Doch was bedeutet die „Herausforderung Klimawandel“ ganz konkret für die Bauwirtschaft? Und welche Erwartungen haben wir an die Politik? Um darüber zu sprechen, haben wir uns am vergangenen Donnerstag in Wiesbaden mit Partnerorganisationen in der Ingenieurkammer Hessen getroffen.
Alle Anwesenden waren sich darin einig, dass Klimaschutz und klimaangepasstes Bauen zentrale Aufgaben der zukünftigen Landesregierung sein müssen.
Unsere Forderungen im Detail:
  • Die Zusammenarbeit zwischen hessischen Ministerien muss in diesem Bereich ressortübergreifend gefördert und institutionalisiert werden.
  • Kommunen und Projektentwickler müssen befähigt werden, nachhaltige Stadt- und Quartierplanung zu betreiben. Dies bedeutet keinen bürokratischen Mehraufwand.
  • Die hessische Landesregierung ist aufgefordert, integrierte Konzepte für Wohnen, Arbeiten und Mobilität zu erarbeiten und voranzutreiben. Das beinhaltet umfassende Förderprogramme, eine personelle und finanzielle Befähigung der Städte und
    Kommunen und dadurch Ermöglichung einer zukunftssicheren Stadtplanung.
  • Städte und Gebäude müssen in Bezug auf Extremwetterereignisse aktives Risikomanagement betreiben. Maßnahmen wie Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement müssen in die Raumordnungs- und Regionalplanung eingebunden sein und einem wasserwirtschaftlichen Rahmenplan folgen.
  • Kommunen brauchen ein langfristiges und ausreichend dotiertes Finanzierungsinstrument für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung. Hessen sollte sich für die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Klimaschutz im Grundgesetz einsetzen (Artikel 91a GG).
Unterzeichner sind: Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen, Arbeitgeberverbände des hessischen Handwerks e.V., Ingenieurkammer Hessen, Verband baugewerblicher Unternehmer

Hessen e.V.

Foto v.l.n.r.: Hans-Peter Simon (Hessischer Handwerkstag), Dr. Martin Kraushaar (Architektenkammer Hessen), Gertrudis Peters (Architektenkammer Hessen), Peter Starfinger (Ingenieurkammer Hessen), Bettina Bischof (Ingenieurkammer Hessen), Anna Dieckhöfer (VbU Hessen) und Rainer von Borstel (VbU Hessen)

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Dieckhöfer

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 / 958 09-224
E-Mail: dieckhoefer@bgvht.de

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