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27.11.2023
Arbeitsrecht

Gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2024

Nachdem zwischenzeitlich das Bundeskabinett die vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen hat, wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 um. Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Wir empfehlen vor diesem Hintergrund die Überprüfung der Arbeitsvertragskonditionen bei Minijob-Arbeitsverhältnissen.

Gleichzeitig läuft bereits die politische Diskussion über zukünftige Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns, dies auch vor dem Hintergrund der EU-Mindestlohnrichtlinie, die bis zum 15. November 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Kern der Diskussion ist dabei ein Vorschlag aus der Richtlinie, wonach der gesetzliche Mindestlohn bzw. dessen Entwicklung an einen Index geknüpft werden soll. Vorgeschlagen wird dabei eine Orientierung am Medianlohn: Der gesetzliche Mindestlohn solle bei 60 Prozent des Medianlohns liegen. Das würde bedeuten, dass die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns zukünftig nicht mehr an die Entwicklung der Tarifentgelte, angeknüpft wird, sondern an die aufgrund des Arbeitskräftemangels stärker steigenden Effektivlöhne. Der Vorschlag findet sowohl Unterstützung bzw. wird aufgegriffen von SPD, Linkspartei, Bündnis 90/Grüne und dem Arbeitnehmerflügel der CDU. Es ist daher damit zu rechnen, dass er Gegenstand der nach der Bundestagswahl 2025 stattfindenden Koalitionsverhandlungen wird.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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