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07.12.2021
Baurecht

Vergaberecht: Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2022

Änderung der EU-Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, Konzessionsvergaben und Vergaben im Sektorenbereich und im Bereich von Verteidigung/Sicherheit.

Die Kommission hat turnusgemäß die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 1. Januar 2022 angepasst. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die geänderten Schwellenwerte wurden am 11. November 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 1. Januar 2022.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten somit folgende Schwellenwerte:

Bauaufträge: 5.382.000 Euro (bisher 5.350.000 Euro)

Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 215.000 Euro (bisher 214.000 Euro)

Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektoren-/Verteidigungsbereich: 431.000 Euro (bisher 428.000 Euro)

Dienstleistungs- und Lieferaufträge der Obersten oder Oberen Bundesbehörden: 140.000 Euro (bisher 139.000 Euro)

Das BMWi wird die ab 1. Januar 2022 geltenden Schwellenwerte durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger zeitnah veröffentlichen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Anika Amberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Telefon: 069 / 958 09-350
E-Mail: amberg@bgvht.de

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