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27.03.2023
Arbeitsrecht

Tariflohnerhöhung zum 1. April 2023

Der Tarifabschluss vom 05. November 2021 sieht zum 01. April 2023 eine Steigerung der Löhne- und Gehälter sowie der Ausbildungsvergütungen vor. Demnach erhalten die Beschäftigten

  • im Tarifgebiet West eine Lohnerhöhung von 2,0 % und
  • im Tarifgebiert Ost eine Lohnerhöhung von 2,7 %.

Die Ausbildungsvergütung im Tarifgebiet West wird im ersten Ausbildungsjahr um 15 € erhöht.

Die Ausbildungsvergütungen im Tarifgebiet Ost erhöhen sich im ersten Ausbildungsjahr um 25,00 €, im zweiten Ausbildungsjahr um 35,00 €, im dritten Ausbildungsjahr um 35,00 € und im vierten Ausbildungsjahr um 35,00 €.

Auszubildende im Tarifgebiet West erhalten zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 110 €, die mit der Vergütung für den Monat März 2023 fällig ist.

Weiter vorgesehen ist für Beschäftigte im Tarifgebiert West eine Einmalzahlung in Höhe von 450,00 €, die im Juni 2023 mit dem Entgelt für Mai 2023 ausgezahlt wird.

Von den Tariflohnerhöhungen sind nur Arbeitsverhältnisse betroffen, wenn aufgrund beidseitiger Tarifbindung (= Mitgliedschaft im Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. einerseits und IG BAU anderseits) oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung die Tarifverträge über Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen Anwendung finden. Mitgliedsbetriebe des Baugewerbeverbandes Hessen Thüringen e.V. sind – vorbehaltlich einer abweichenden arbeitsvertraglichen Vereinbarung – nicht von den Tariferhöhungen betroffen.

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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