
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.01.2023 ein „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft“ – USt M 2 Az. III C 2 – S 7270/20/10002 :001 – herausgegeben. Das Merkblatt soll Unternehmer über die wichtigsten Grundsätze der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen unterrichten und ersetzt das BMF Schreiben vom 12. Oktober 2009, BStBl I S. 1292.
In erster Linie ist es für Bauunternehmer bestimmt, die Umsätze ausführen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nicht nach § 13b Abs. 2 UStG schuldet. Das Schreiben finden Sie hier:
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