Image
27.03.2023
Arbeitsrecht

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die BG BAU bietet für ihre Mitgliedsbetriebe kostenlose 60-Minuten Gespräche mit Experten in Form einer online-„Vorlesung“ zu speziellen Arbeitsschutzthemen an.

Die Anmeldung erfolgt unter dem LINK: https://seminare.bgbau.de/shop/Stand_der_Technik.

Hier finden Sie alle Themen aufgelistet. Mit dem entsprechenden Thema oder der Nummer zum Thema finden Sie direkt den Zugang.

Zu den Grundprinzipien für die Festlegung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes gehört die Berücksichtigung des Stands der Technik. Diese Anforderung ergibt sich vor allem aus dem Arbeitsschutzgesetz. Der Stand der Technik ist ein fortschrittlicher Entwicklungsstand. Was dies für Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel oder Arbeitsplätze konkret bedeutet, werden themenbezogen in diesem kurzen 60-minütigen Online-Format geklärt.

Nutzen für die Baubetriebe
Die Baubetriebe erhalten durch die Experten und Expertinnen der BG BAU ein themenbezogenes Update zum Stand der Technik. Unternehmende und Führungskräfte können auf dieser Basis Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes festlegen. Beschäftigte kennen den fortschrittlichen Entwicklungsstand für ihren Arbeitsbereich.

Anmeldung
Die BG BAU hält für dieses Format das Anmeldeverfahren schlank; die Teilnehmer/innen teilen der BG BAU daher bei ihrer Anmeldung nur wenige Daten mit. Mit der automatisierten Teilnahme-Eingangsbestätigung erhält man den Zugangslink zum Seminartermin. Es erfolgt keine Bescheinigung über die Teilnahme an diesem Format. Die Teilnahme ist für Mitgliedsbetriebe der BG BAU kostenfrei.

Beitritt in den BigBlueButton-Seminarraum am Veranstaltungstag
Treten Sie ca. 15 Min. vor dem Veranstaltungsbeginn in den virtuellen Seminarraum ein. Wir verwenden die browserbasierte Software BigBlueButton (BBB). Den Zugangslink erhalten Sie mit Ihrer Teilnahme-Eingangsbestätigung. Eine Kurzanleitung haben wir beigefügt – pdf.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme
Notwendig für die Teilnahme sind in der Regel nur ein Endgerät mit aktuellem Browser, eine integrierte Webcam, Mikrofon und Lautsprecher. Idealerweise nutzen Sie ein Headset. Aktuell werden folgende Browser empfohlen: Google Chrome, Mozilla Firefox oder der auf Chromium basierende Browser Microsoft Edge. Weiter können Sie Safari Mobile ab iOS 12.2 und Chrome Mobile ab Android 6.0 nutzen. Microsoft Internet Explorer und ältere Edge-Versionen werden nicht unterstützt. Wenn vorhanden, nutzen Sie einen ausreichend großen Bildschirm. Zu einem erfolgreichen Seminarverlauf trägt vor allem eine störungsfreie Umgebung bei.

[download id=“20999″]

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

29.04.2025
Startseite

Schließung der Geschäftsstellen am 01. und 02. Mai 2025

Unsere Geschäftsstellen in Frankfurt und Kassel bleiben am 01. und 02. Mai geschlossen. Am 05. Mai sind wir …
23.04.2025
Ausbildung

Erfolgreiche Fortbildungsseminare für Ausbilder – Hohe Zufriedenheit unter den Teilnehmern

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. gibt mit großer Freude bekannt, dass die Fortbildungsseminare für Ausbilder sehr erfolgreich …
15.04.2025
Startseite

EU-Parlament stimmt für Aufschub von CSRD und CS3D

Am 3. April 2025 hat das EU-Parlaments für die Verschiebung der neuen EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten …
16.04.2025
Arbeitsrecht

Praxishilfe zur Umsetzung der ersten Stufe der Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz

In der letzten Sitzung des Ständigen Ausschusses des Hessischen Handwerkstages (HHT) und des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration,
02.04.2025
Arbeitsrecht

Sozialversicherung. Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Die Gesetzliche Krankenversicherung weist auf das elektronische Abrufverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen hin. Seit dem 1. Januar 2024 ist das
28.03.2025
Arbeitsrecht

SOKA BAU Arbeitgeber-Onlineservice hilft bei Klärung von Arbeitnehmerkontoauszügen

Mitte April startet der alljährliche Versand der Arbeitnehmerkontoauszüge an alle Betriebe, die im Jahr 2024 Mitarbeiter beschäftigt haben.