Der ASD der BG BAU informiert über wesentliche Änderungen in der arbeitsmedizinischen Betreuung ab dem 01.01.2025.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der ASD der BG BAU mit den Schreiben vom 05. November und 16. Dezember 2024 Unternehmen darüber unterrichtet hat, dass ein Teil der bisher angebotenen Eignungsuntersuchungen ab Januar 2025 nicht mehr durchgeführt werden kann. Betroffen sind hiervon die Eignungsuntersuchungen, wie z.B. Arbeiten mit Absturzgefahr (veraltet: G41) oder Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (veraltet: G25). Diese Information wurde an die Unternehmen versandt, die an den ASD der BG BAU angeschlossen sind und vom Angebot der Eignungsuntersuchungen in der Vergangenheit Gebrauch gemacht haben.
Hintergrund der Umstellung ist, dass die Aufsichtsbehörde der Berufsgenossenschaft – das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) – aus rechtlichen Gründen untersagt hat, bestimmte Eignungsuntersuchungen anzubieten. Im Gegensatz zu Vorsorgen, die dem präventiven Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen, sollen Eignungsuntersuchungen klären, ob eine Person die gesundheitlichen Voraussetzungen für spezifische Tätigkeiten erfüllt. Diese Untersuchungen resultieren oftmals aus vertraglichen und arbeitsrechtlichen Regelungen. In Fällen, in denen eine Bescheinigung über eine Eignung notwendig ist, müssen daher künftig alternative Angebote des freien Marktes wahrgenommen werden. Die Eignungsuntersuchungen, die eine Rechtsgrundlage haben wie beispielsweise Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnisverordnung, wird der ASD der BG BAU bis auf weiteres anbieten können.
Das sonstige Angebot des ASD der BG BAU wie arbeitsmedizinische Vorsorgen und die Betreuung bei allen Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, bleiben weiterhin bestehen. Welche Vorsorgen für Beschäftigte erforderlich sind, ergeben sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und der Gefährdungsbeurteilung. Die Betriebsärztinnen und -ärzte beraten umfassend zu diesem Thema und unterstützen bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Zu den häufigsten Vorsorgen der letzten Jahre zählten beispielsweise die Vorsorgen „Staub“, „Lärm“, „Feuchtarbeit“, „Atemschutzgeräte“, „Bildschirmarbeit“ und „Tätigkeiten mit Infektionsgefahr“, welche in der Regel alle zwei bzw. drei Jahre wiederholt werden müssen.
Fragen, die sich aufgrund der Umstellungen für Unternehmen ergeben, können jederzeit an das jeweils zuständige arbeitsmedizinische Zentrum gerichtet werden. Der ASD der BG BAU ermutigt die Unternehmen, sich persönlich beraten zu lassen, um ggf. mögliche Alternativen aufzuzeigen. Hierzu kann auch die Hotline des ASD der BG BAU (030 / 857 81 145) oder der ASD der BG BAU unter asd-betreuung@bgbau.de kontaktiert werden. Außerdem können alle Angebote des ASD auf der Website der BG BAU unter www.bgbau.de/asd eingesehen werden.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de