
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat darüber informiert, dass das jährliche Kontingent von 50.000 Zustimmungen im Rahmen der sog. Westbalkanregelung nach § 26 Abs. 2 BeschV Anfang Dezember 2025 ausgeschöpft ist.
Arbeitgeber, die bisher keine Zustimmung für Anträge der sog. Westbalkanregelung erhalten haben, erhalten daher nun Ablehnungen. Abgelehnte Anträge werden nicht in das neue Kontingent des kommenden Jahres übernommen. Die Bearbeitung neuer Anträge ist ab Januar 2026 wieder möglich. Genauere Informationen können dem beigefügten Schreiben der BA entnommen werden (Anlage).
Die Festlegung des Kontingents auf 50.000 Zustimmungen wurde zum 1. Juni 2024 getroffen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde jedoch vereinbart, die sog. Westbalkanregelung auf 25.000 Zustimmungen pro Jahr zu begrenzen. Die deutsche Wirtschaft – und insbesondere das Baugewerbe – ist aufgrund der demografischen Entwicklungen auf Erwerbsmigration angewiesen. Die Halbierung des Kontingents würde die Baubranche, die einen Großteil der Visaerteilungen beansprucht, hart treffen.
Der ZDB setzt sich daher für die Beibehaltung und Weiterentwicklung der sog. Westbalkanregelung ein. Die Visa-Erteilung hat sich zur Erlangung von Aufenthaltstiteln zur legalen Erwerbsmigration bewährt. Sie ermöglicht vor allem den Zugang von erfahrenen Bauarbeitern, die oft nicht über eine anerkennungsfähige formale Ausbildung verfügen.
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