
Wir informieren darüber, dass die Empfehlung Nr. 174 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Teilzeitberufsausbildung aktualisiert wurde. Die Anpassung berücksichtigt insbesondere neue gesetzliche Regelungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie in der Handwerksordnung (HwO).
Ein zentraler Punkt der Aktualisierung betrifft den sogenannten automatischen Verkürzungsmechanismus der Ausbildungsdauer bei Teilzeitberufsausbildungen:
Wird im Rahmen einer Teilzeitausbildung eine Verkürzung beantragt und überschreitet die daraus resultierende Ausbildungsdauer die reguläre Vollzeitausbildungsdauer um höchstens sechs Monate, wird die Gesamtausbildungsdauer automatisch auf die reguläre Vollzeitausbildungsdauer begrenzt.
Beispiel zur Veranschaulichung:
- Reguläre Ausbildungsdauer: 36 Monate
- Verkürzung: 6 Monate → verbleiben 30 Monate
- Teilzeitfaktor: 75 %
- Rechnerische Dauer der Teilzeitausbildung: 30 ÷ 0,75 = 40 Monate
Da die errechnete Dauer (40 Monate) die reguläre Ausbildungsdauer nur um 4 Monate überschreitet, wird sie automatisch auf 36 Monate begrenzt.
Die aktualisierte Empfehlung wurde am 27. Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und steht hier zum Download bereit.
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