16.04.2020
Arbeitsrecht

Allgemeinverbindlichkeit des TV-Mindestlohn

Wie wir Ihnen bereits mit Rundschreiben 02/2020 mitgeteilt hatten, haben sich die Tarifvertragsparteien ZDB, HDB und IG-BAU im Januar 2020 auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrags über die Mindestlöhne im Baugewerbe auf Basis des Schiedsspruchs vom 19. Dezember 2019 geeinigt.

Das Bundeskabinett hat nunmehr auf seiner Sitzung am 23. März 2020 die Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe beschlossen und damit der Allgemeinverbindlichkeit und Erstreckung des Bau-Mindestlohntarifvertrages vom 17. Januar 2020 zugestimmt. Zur Wirksamkeit bedarf es noch der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Die Bau-Mindestlöhne werden damit zum 1. April 2020 ansteigen. Der Mindestlohn 1 West beträgt ab diesem Zeitpunkt 12,55 € und der Mindestlohn 2 15,40 €.

Der Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31. Dezember 2020.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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