
- Anmeldetermin
Die Anmeldungen zu den Winter-Prüfungen 2024/2025 sind bis spätestens 15. Oktober 2024 bei den Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung einzureichen. Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO). Im Einzelfall sind abweichende Anmeldefristen möglich.
Anmeldevordrucke sind bei den genannten Stellen erhältlich.
Zu den Winter-Prüfungen 2024/2025 sind anzumelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungsvertrag in der Zeit vom 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025 endet
- Wiederholer
- Lehrlinge, die aufgrund besonderer Leistungen in der Schule und im Betrieb ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes Antragsverfahren beachten – Schlusstermin für Antragstellung: 15. September 2024)
- und Bewerber, die aufgrund ihrer langjährigen Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen (Externe Zulassung) und Umschüler.
Anmeldungen, die nach dem 15. Oktober 2024 bzw. 15. September 2024 bei vorzeitiger Prüfung eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Prüfungstermin
Nach § 7 Absatz 1 der Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung (GUPO) sowie der Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung (AUPO) setzt die Handwerkskammer den maßgebenden Prüfungstermin fest. Für die Durchführung der Winter-Prüfungen 2024/2025 wird der 31. Januar 2025 als Schlusstermin festgesetzt.
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de
