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15.04.2025
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EU-Parlament stimmt für Aufschub von CSRD und CS3D

Am 3. April 2025 hat das EU-Parlaments für die Verschiebung der neuen EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) gestimmt.

Wir hatten bereits über das sog. Omnibusgesetz berichtet, das

  1. zum einen eine Verschiebung der Berichtspflichten nach CSRD und CS3D fordert,
  2. zum anderen eine Anhebung des Schwellenwertes für die Berichtspflicht auf 1.000 Mitarbeiter sowie
  3. Vereinfachungen bei der Zahl der Datenpunkte (ESRS) und der Länge der Wertschöpfungskette, über die berichtet werden muss (CS3D).

Die Verschiebung ist der erste Teil des ersten Omnibus-Pakets zur Vereinfachung; die Verhandlungen über die inhaltlichen Anpassungen folgen im Anschluss, werden aber voraussichtlich länger dauern, da es gegen die Anhebung der Schwellenwerte und die Vereinfachungen politisch erheblichen Widerstand gibt.

CSRD

Konkret wird mit der Entscheidung vom 3. April 2025 die Anwendung der CSRD um zwei Jahre verschoben: Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen also erstmals im Jahr 2028 über das vorangegangene Geschäftsjahr 2027 berichten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen müssen diese Informationen ein Jahr später vorlegen.

Zu beachten ist: Würden sich das EU-Parlament auch auf Annahme der inhaltlichen Änderungsvorschläge einigen können und damit die Schwelle für die Berichtspflicht auf 1.000 Mitarbeiter anheben, dann würde für die meisten Bauunternehmen die CSRD-Berichtspflicht gänzlich entfallen.

Zudem hat die Kommission die EFRAG beauftragt, Vereinfachungsvorschläge für die CSRD-Berichtsstandards für große Unternehmen (ESRS) zu erarbeiten. Die Vereinfachung ist ebenfalls Teil des Omnibus-Pakets.

CS3D

Bezüglich CS3D ist ein zusätzliches Jahr für die erste Stufe der Anwendung vorgesehen. Die einjährige Verlängerung gilt daher für große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU. Diese Unternehmen müssen die Regeln erst ab 2028 anwenden.

Der Rat hatte bereits am 26. März 2025 beschlossen, den Vorschlag zum Aufschub zu unterstützen. Da weder Rat noch Parlament Änderungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen haben, sind keine Trilogverhandlungen zwischen den Gesetzgebern nötig. Somit steht als letzter Schritt des Gesetzgebungsverfahrens die formelle Annahme durch den Rat aus.

Inhaltliche Änderungen

Zu den geforderten inhaltlichen Änderungen hat der ZDH zusammen mit den Verbänden, darunter dem ZDB, eine Stellungnahme erarbeitet, die wir im Anhang beigefügt haben.

Es wird angestrebt, den Gesetzgebungsprozess zu den inhaltlichen Änderungen frühestens bis zum Jahresende abzuschließen. Der Rat hat bereits mit der inhaltlichen Arbeit begonnen. Der vorläufige Zeitplan des Parlaments sieht vor, die inhaltliche Arbeit am 23. April zu beginnen und die Parlamentsposition im Oktober zu beschließen. Anschließend könnte der Trilog beginnen, wenn der Rat bis dahin auch seine Position beschlossen hat. Sollte der Trilog im Oktober beginnen, wäre eine Einigung bis Ende des Jahres möglich, wenn auch ambitioniert.

Stellungnahme_1._Omnibus-Paket_ZDH

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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