Image
13.03.2025
Arbeitsrecht

Ausländische Arbeitnehmer. Schutzstatus für Ukrainer

Im November 2024 ist der Aufenthaltstitel auf Grundlage der EU-Massenzustromrichtlinie (§24 Abs. 1 AufenthG) für ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bis zum 5. März 2026 verlängert worden. Ebenfalls verlängert wurden die Aufenthaltstitel für Familienangehörige von Ukrainerinnen und Ukrainern sowie für Drittstaatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen gültigen Schutzstatus oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten. Nicht verlängert wurde hingegen der Aufenthaltstitel für aus der Ukraine geflüchtete Personen aus Drittstaaten mit einem befristeten ukrainischen Aufenthaltstitel. Zum Stichtag 5. März 2025 ist der Aufenthaltstitel nach §24 Abs. 1 AufenthG für diese Gruppe daher ausgelaufen. Sofern die betroffenen Personen zwischenzeitlich keinen anderen Aufenthaltstitel beantragt haben, sind sie damit ab sofort ausreisepflichtig. Mit dem Ablauf des Aufenthaltstitels erlischt auch die Beschäftigungserlaubnis für aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige mit einem befristeten ukrainischen Aufenthaltstitel. Eine Weiterbeschäftigung ist für diese Personen nur möglich, wenn sie vor dem 5. März einen Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel beantragt haben. Wird die Beschäftigung dennoch fortgeführt, drohen dem jeweiligen Arbeitgeber gegebenenfalls Sanktionen wegen illegaler Beschäftigung.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

14.04.2026
Pressemitteilungen

Keine neuen Steuern auf Baustoffe – Baugewerbe warnt vor weiteren finanziellen Belastungen im Wohnungsbau

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (VbU) spricht sich gegen die Einführung zusätzlicher Steuern auf Baustoffe aus und …
27.03.2026
Startseite

„Den eingefrorenen Wohnungsmarkt auftauen“ – Wohnungsbau-Tag am 26. März 2026

Am 26. März 2026 fand in Berlin der 17. Wohnungsbau-Tag des Verbändebündnisses Wohnungsbau statt. Der Zentralverband des Deutschen …
04.03.2026
Wirtschaft

Kommunikation und Mitarbeiterführung auf der Baustelle und im Büro

Wer täglich Teams führt – ob auf der Baustelle oder im Büro –, weiß: Klare, wertschätzende Kommunikation ist …
01.04.2026
Arbeitsrecht

Lohn- und Gehalt ab 01. April 2026

Ab 1. April 2026 sind die tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe bundeseinheitlich auf gleichem Niveau. Mit
16.03.2026
Arbeitsrecht

Rentenversicherung. Drastische Beitragserhöhung

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird zum Jahresbeginn 2028 einen gewaltigen Sprung von derzeit 18,5 % um 1,3 Prozentpunkte
13.03.2026
Arbeitsrecht

Ganzjährige Beschäftigung – Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2026

Die zur Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes in der Schlechtwetterzeit von Dezember 2025 bis März 2026 notwendigen Tabellen werden regelmäßig