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24.02.2026
Pressemitteilungen

Baugenehmigungen steigen: Baugewerbe fordert neuen Regelstandard

Einfacher Bauen heißt nicht schlechter Bauen

Die heute vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für 2025 zeigen: Es geht bergauf. Im vergangenen Jahr wurden 16.772 Wohnungen genehmigt, was einer Steigerung von rund 22 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024 (13.772) entspricht. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (VbU) sieht dies als wichtiges Signal, fordert aber zugleich für mehr bezahlbaren Wohnraum einen neuen Förderstandard in der sozialen Wohnraumförderung.

„Die Baugenehmigungszahlen zeigen: Die Landesregierung ist auf dem richtigen Weg. Die Arbeit der Kommission ‚Innovation im Bau‘ trägt erste Früchte. Dennoch bleiben die Zahlen weit hinter dem Bedarf in Hessen zurück. Und nicht alle genehmigten Wohnungen werden schlussendlich gebaut“, sagt Thomas Reimann, Präsident des Baugewerbeverbands. „Bauen muss daher einfacher und günstiger werden. Förderprogramme sind hierbei ein wichtiges Instrument, um neue Standards zu setzen, die Vorbild für die ganze Branche werden können.“

 

Die Darstellung basiert auf den Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamts

Der Verband fordert deshalb eine Überarbeitung der sozialen Wohnraumförderung und die Einführung eines neuen Regelstandards „Erleichtertes Bauen“.

„Einfacher Bauen heißt dabei definitiv nicht schlechter Bauen. Wenn klare, einfache Baustandards zur Fördervoraussetzung im geförderten Wohnungsbau werden, schaffen wir Planungssicherheit, senken Baukosten und ermöglichen mehr sozialen Wohnungsbau“, ergänzt Ann-Katrin Lieblang, Mitglied des Vorstands des Baugewerbeverbands und Vertreterin in der Kommission „Innovation im Bau“.

Der neue Standard soll die Baukosten im geförderten sozialen Wohnungsbau um etwa 25 Prozent senken, indem technische und konstruktive Anforderungen auf das Wesentliche reduziert werden. Dies soll jedoch stets im Einklang mit geltenden gesetzlichen und qualitativen Vorgaben wie Energieeffizienz nach Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), Schallschutz und Barrierefreiheit nach der Hessischen Bauordnung geschehen. Die soziale Wohnraumförderung könnte definieren, welche Maßnahmen im Neubau im Rahmen der Förderung zulässig und wirtschaftlich umsetzbar sind.

„Bezahlbarer Wohnraum darf nicht an überzogenen Bauvorgaben scheitern. Wer soziale Ziele ernst meint, muss einfaches Bauen ermöglichen“, so Thomas Reimann abschließend.

Als Vorlage für die Vereinfachung dient die von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. herausgegebene Tabelle mit den Regelstandards für Erleichtertes Bauen: Merkliste-Regelstandard

 

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Lena Brucato

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 / 9 58 09-222
E-Mail: brucato@bgvht.de

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