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03.06.2024
Arbeitsrecht

Bauhauptgewerbe: Tarifparteien haben Einigungsvorschlag erarbeitet

Die Tarifvertragsparteien der Baubranche (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe)
haben sich im Tarifkonflikt nach einer ersten Sondierung und dann nach intensiven
Verhandlungen auf einen Einigungsvorschlag verständigt. Die zuständigen Gremien haben bis
zum 14. Juni 2024 Zeit, diesem Vorschlag zuzustimmen. Bis dahin werden die
Arbeitskampfmaßnahmen ausgesetzt.

Bei einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 1. April 2024 sieht der Einigungsvorschlag eine
dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung vor.

In der ersten Stufe werden die Löhne und Gehälter mit Ausnahme der Lohngruppe 1 (Ost und
West) ab dem 1. Mai 2024 um 1,2 % im Westen und um 2,2 % im Osten angehoben. Die
Lohngruppe 1 soll bundeseinheitlich um 2,2 % erhöht werden. Alle Lohn- und Gehaltsgruppen
erhalten zusätzlich einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro monatlich.

Ab dem 1. April 2025 ist in der zweiten Stufe eine weitere prozentuale Erhöhung der Löhne
und Gehälter um 4,2 % im Westen und 5,0 % im Osten vorgesehen. In der 1. Lohngruppe
erfolgt die Erhöhung bundeseinheitlich in Höhe von 5,0 %.

Die dritte Stufe sieht ab dem 1. April 2026 eine Erhöhung aller Lohn- und Gehaltsgruppen um
3,9 % im Westen und die Anhebung der Löhne und Gehälter im Osten auf das Niveau des
Tarifgebietes West vor. Damit soll die Ost-West-Angleichung vollzogen werden.

Um die Attraktivität der Ausbildung zu steigern, soll die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr
für alle Ausbildungsberufe bundeseinheitlich ab dem 1. Mai 2024 auf 1.080 Euro erhöht
werden. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind ebenfalls Erhöhungen vorgesehen. Außerdem
soll eine stärkere Annäherung der Ausbildungsvergütung der technisch-kaufmännischen
Ausbildungen an die der gewerblichen Ausbildungen erfolgen. Zum 1. April 2026 sollen die
Ausbildungsvergütungen im Westen erneut um 3,9 % angehoben und die Ost-West-
Angleichung vollzogen werden.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Lieberknecht

Geschäftsführer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 0561 / 789 81-12
E-Mail: lieberknecht@bgvht.de

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