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15.12.2022
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Berechnung bzw. Ermittlung der Lohnsteuer ab Januar 2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 veröffentlicht. Für Arbeitgeber sind die Programmablaufpläne relevant, weil sie Änderungen, wie die Anhebung des Grundfreibetrags oder die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, berücksichtigen und auch für eine manuelle Berechnung der Lohnsteuer hilfreich sind. Die Änderungen im Detail sind in dem Schreiben des BMF – Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :006 vom 18.11.2022 – enthalten.

Die Programmablaufpläne sowie das Schreiben vom 18.11.2022 können interessierte Mitgliedsbetriebe unter www. bundesfinanzministerium.de unter dem Stichwort „Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023“ abrufen.

Vor dem Hintergrund des derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 werden nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder allerdings weitere Übergangsregelungen hinsichtlich des ab Januar 2023 vorzunehmenden Lohnsteuerabzugs getroffen werden.

Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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