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05.12.2024
Ausbildung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet weitere Ausbildungspartnerschaften an

Über das Vorhaben „Ausbildungspartnerschaften mit Asien und Lateinamerika“ (APAL) kann Arbeitgebern inzwischen in insgesamt sechs Ländern Unterstützung bei der Gewinnung von sprachlich vorqualifizierten Azubis angeboten werden (Brasilien, El Salvador, Kolumbien, Indien, Mexiko und Usbekistan). Sollten die Projekte auf Interesse seitens einzelner Bauunternehmen stoßen, benötigt die Bundesagentur für Arbeit eine erste Rückmeldung möglichst noch vor Weihnachten.

Nähere Einzelheiten können der beigefügten Präsentation entnommen werden (Anlage).

Ein weiteres Projekt explizit für das Handwerk wurde speziell für Auszubildende aus Usbekistan etabliert. Auch hierzu gibt die beigefügte weitere Anlage nähere Informationen. Insbesondere mit usbekischen Arbeitnehmern gibt es auch bereits erste Erfahrungen aus Projekten des Baugewerbes.

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt interessierte Unternehmen

– durch eine gebührenfreie Rekrutierung und Vermittlung der Auszubildenden,
– bei der Koordination des Zuwanderungsprozesses,
– bei der Einleitung eines ggfs. erforderlichen Anerkennungsverfahrens für den Schulabschluss,
– bei der Koordination und Vorbereitung der Visumanträge,
– und leistet Beratung zu Fördermöglichkeiten im Ausland.

Von der Bundesagentur für Arbeit werden Bewerber angesprochen,

– die eine hohe Motivation haben und ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagern wollen,
– einen ausländischen Schulabschluss, teilweise mit berufsfachlichen Schwerpunkt haben,
– teilweise bereits praktische Erfahrungen besitzen,
– Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau haben,
– mindestens 18 Jahre alt sind.

Weitere Angebote der Regionaldirektionen/Agenturen für Arbeit bestehen

– in der Erstinformation und Erstberatung zu den Projektkonditionen,
– bei der Arbeitgeberbetreuung vor und nach der Einreise,
– bei der Klärung einer regionalen Integrationsbegleitung,
– bei der Beratung zu Fördermöglichkeiten nach dem SGB III und der Deutschförderverordnung.

Sollten die Projekte auf Interesse seitens einzelner Bauunternehmen stoßen, benötigt die Bundesagentur für Arbeit eine erste Rückmeldung möglichst noch vor Weihnachten. Mit Blick auf die festen Termine bei Auszubildenden (Beginn des Ausbildungsjahres) und nötige zeitliche Vorläufe für die Ansprache, Vorauswahl, ggf. nötige Nachqualifizierung bei den Sprachkenntnissen, Visabeantragung etc. müsste eine Bewerberauswahl Anfang nächsten Jahres erfolgen, damit es mit dem Start zum Ausbildungsjahr 2025 klappen kann.

Die Bundesagentur für Arbeit ist bereit, potenziell interessierte Betriebe auch noch einmal vertieft zum Projekt zu informieren.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Demand

Aus- und Weiterbildung

Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de

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