In diversen Rundschreiben hatten wir Sie über die Erlasse der Bundesministerien zu Lieferengpässen und Stoffpreisänderungen diverser Baustoffe informiert. Inhalte dieser Erlasse war die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber für Bundesbauten Stoffpreisgleitklauseln in die Vertragswerke aufzunehmen um die anbietenden Unternehmen vor stark steigenden Materialpreisen zu schützen. Nunmehr hat das hessische Ministerium der Finanzen mit Datum vom 29.04.2022 die Umsetzung dieser Bundeserlasse auf Landesebene angeordnet.
Damit sind öffentliche Auftraggeber in Hessen gehalten ebenfalls Stoffpreisgleitklauseln in die Vertragswerke aufzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu wurde vor dem Hintergrund des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen nicht ausgesprochen. Die damit erfolgte Umsetzung der Bundeserlasse in Hessen ist auf wesentlicher Intervention des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. erfolgt. Wir übersenden hierzu neben dem Erlass des hessischen Finanzministeriums ein Schreiben von Herrn Minister Al Wazir an unser Haus. Zudem hängen wir diesem Rundschreiben zwei Hinweisbögen zur Abwicklung von Stoffpreisgleitklauseln an.
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