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11.12.2025
Digitalisierung

eRechnung: neue Version ZUGFeRD 2.4

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat gemeinsam mit dem französischen Partner, dem Forum für elektronische Rechnungsstellung und elektronische Beschaffung im öffentlichen Sektor (FNFE-MPE), das hybride eRechnungsformat ZUGFeRD/ Factur-X aktualisiert. Die neue Version ZUGFeRD 2.4/ Factur-X 1.08 wurde am 4.12.2025 veröffentlicht. Sie ist mit der europäischen Norm EN 16931 konform und wurde unter anderem dahingehend erweitert, dass nun auch Unterpositionen integriert werden können.

Im Profil EXTENDED können Unterpositionen nun umsatzsteuerkonform gekennzeichnet werden. Zudem wurden Anpassungen an der Spezifikation vorgenommen. Gleichzeitig wurden die Validierungsregeln aktualisiert und die Formatbeschreibung an die aktuellen steuerlichen Vorgaben des Finanzministeriums angepasst.

ZUGFeRD 2.4 basiert auf UN/CEFACT CII D22B und ist vollständig abwärtskompatibel zu D16B. Alle fünf Profile verfügen über aktualisierte XSD- und Schematron-Validierungsdateien, die den Anforderungen der EN 16931 entsprechen.

Das Release-Paket enthält u.a. die vereinheitlichte Spezifikation, technische Anhänge, die verwendeten Codelisten und Codes, Schema- und XSLT-Dateien und Musterrechnungen für alle Profile. Es steht kostenfrei zum Download bereit unter

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ferd-net.de/publikationen-produkte/publikationen/detailseite/zugferd-24-deutsch.

Die neue Version tritt am 15. Januar 2026 in Kraft. Das ZF/FX Invoiceportal der ZUGFeRD Community wird im Januar 2026 um das Format ZUGFeRD 2.4 ergänzt.

Was ist ZUGFeRD/Factur-X?

Der Standard ZUGFeRD/Factur-X ist ein hybrides elektronisches Rechnungsformat, das aus zwei Komponenten besteht: einem PDF-Dokument und einer eingebetteten XML-Datei. Die XML-Datei enthält strukturierte Rechnungsdaten und ermöglicht die automatisierte Verarbeitung. Das PDF bildet den visuellen Teil der Rechnung ab, ist damit für Menschen lesbar und macht so das E-Rechnungsformat ZUGFeRD/Factur-X besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt.

Seit 01.01.2025 müssen Betriebe eRechnungen empfangen können, ab 01.01.2027 müssen die Betriebe eRechnungen stellen. Papierrechnungen soll es dann B2B nicht mehr geben. Allein der strukturierte XML-Teil einer ZUGFeRD-Rechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug. Das Format bietet unterschiedliche Profile, die die jeweiligen Datenanforderungen von Rechnungssteller und Rechnungsempfänger flexibel abdecken. Technisch sind ZUGFeRD und Factur-X identisch. Beide Formate unterstützen die Nutzung von Referenzprofilen – beispielsweise EN16931 für Deutschland oder EXTENDED-CTC-FR für Frankreich, ein Subset des EXTENDED-Profils. In Deutschland ermöglicht die Option, die CIUS XRechnung als Referenzprofil einzubinden, die Erstellung von E-Rechnungen für B2B- und B2G-Prozesse innerhalb eines einzigen durchgängigen Workflows.

Hinweis

Nutzer des ZUGFeRD-Formats haben gelegentlich Probleme mit nicht identischen Rechnungsinhalten in der PDF der ZUGFeRD-Rechnung und dem XML-Teil. Das birgt vor allem deswegen Gefahren, weil die PDF mit dem menschlichen Auge lesbar ist und der Leser, wenn er den Inhalt der PDF-Rechnung kennt, den XML-Teil nicht mehr prüft. Aus Sicht des Fiskus ist aber der XML-Teil der Rechnung der steuerlich relevante. Das PDF-Bild ist “nur Deko”.

Dass Rechnungsempfänger nur die PDF lesen und den strukturierten Teil der Rechnung (XML) nicht mit einem Viewer kontrollieren, nutzen auch Kriminelle aus: Sie fälschen die Bankverbindung im XML-Teil der Rechnung. Bei automatisierter Verarbeitung der Rechnung wird der Rechnungsbetrag dann aufs falsche Konto überwiesen. Erst wenn der Betrug auffliegt, fällt den Betroffenen auf, dass die echte Bankverbindung nur in der PDF stand, aber nicht im XML-Teil der Rechnung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Weisheim

Innovation und Nachhaltigkeit

Telefon: 069 / 958 09-550
E-Mail: weisheim@bgvht.de

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