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15.12.2023
Wirtschaft

Förderstopp im Programm „Klimafreundlicher Neubau“

Die KfW hat am 14. Dezember 2023 über einen sofortigen Antragsstopp in den Programmen zum klimafreundlichen Neubau (KFN) informiert. Davon betroffen sind die Programme:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298),
  • Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)

Die Mitteilung kommt völlig überraschend, da das Bauministerium erst jüngst im Zusammenhang mit der erfolgten Haushaltssperre des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für 2023, darüber informiert hatte, dass die Programmmittel zum klimafreundlichen Neubau weiter zur Verfügung stehen: „Die Förderprogramme des Bundesbauministeriums, wie z.B. der klimafreundliche Neubau oder die Wohneigentumsförderung für Familien (WEF), sind durch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in diesem Jahr nicht betroffen. Anträge dazu können bei der KfW gestellt werden.“

Auch die KfW hatte sich noch am 27. November 2023 entsprechend geäußert:

„Wir möchten gerne in Abstimmung mit den auftraggebenden Ressorts, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, informieren, dass die folgenden Produkte von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Wirtschaftsplan 2023 weiterhin ausgenommen sind, beantragt und zugesagt werden können:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Kredit (261)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit (263)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
  • Wohneigentum für Familien (300)“

Einmal mehr reicht die Budgetierung eines Förderprogrammes offensichtlich nicht aus. Dies bringt auch Geschäftsmodelle von Bauunternehmen zum Erliegen, die im Bereich des klimafreundlichen Neubaus tätig sind. Das ist angesichts der lahmenden Nachfrage im Wohnungsneubau katastrophal.

Das Bauministerium verweist in seiner Stellungnahme zum Auftragsstopp darauf, dass man bereits im Jahresverlauf 2023 das Budget für die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und der Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) von 1,1 Mrd. Euro auf knapp 2 Mrd. Euro erhöht hat.

Man zeigt sich im Bauministerium überrascht von dem Andrang auf das Programm zum Jahresende: „Die Nachfrage für unsere Neubauförderung hat unsere Erwartungen noch übertroffen. Von März bis Dezember dieses Jahres haben wir mit dem KFN-Programm rund 46.000 Wohnungen gefördert und Investitionen von rund 17 Milliarden Euro angestoßen.“ Nach der bisher veröffentlichten KfW-Statistik per September 2023 wurden im Zeitraum vom Start des Programms im März 2023 bis zum September 2023 knapp 26.700 WE gefördert. Demzufolge müssen im letzten Quartal 2023 noch fast 20.000 WE hinzugekommen sein.

Das Bauministerium ist sicher, dass mit dem Haushalt 2024 ein Mittelabruf im Programm KFN wieder möglich ist: „Dieses Neubauförderprogramm ist ein Erfolg. Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt.“

Wann das konkret sein wird, ist derzeit allerdings noch nicht klar. Nach der Einigung der Koalitionsspitzen zu den Eckpunkten in der Haushaltsplanung 2024 müssen die Einzelpläne der Ministerien noch neu überplant werden. Nach einer Einigung der Koalitionsfraktionen hierzu muss noch der Haushaltsausschuss damit befasst werden, ehe der Haushalt im Bundestag in die Lesungen gehen kann. Es scheint daher wahrscheinlich, dass das KFN-Programm erst Ende Januar oder im Februar 2024 wieder an den Start geht.

Das Bauministerium und die KfW verweisen unverdrossen darauf, dass die Förderprogramme bei der Sanierung und im Neubau bei der Wohneigentumsförderung für Familien immer noch abgerufen werden können: „In der KfW Sanierungsförderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude“

  • BEG Wohngebäude – Kredit (261)
  • BEG Nichtwohngebäude – Kredit (263)

sowie in dem Produkt „Wohneigentum für Familien“ (300) können Sie wie gewohnt weiter Anträge stellen.“

Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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