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30.06.2025
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KfW-Programme: Details zur neuen Digitalisierungs- und Innovationsförderung

Die KfW stellt ihre Förderprogramme für Digitalisierung und für innovative Unternehmen neu auf. Details zu ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) und ERP-Förderkredit Innovation (513, 514).

Ab dem 01.07.2025 bietet die KfW eine weiterentwickelte Digitalisierungs- und Innovationsförderung mit den Programmen ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation im Auftrag des Wirtschaftsministeriums an:

  • ERP-Förderkredit Digitalisierung (511),
  • ERP-Förderkredit Digitalisierung mit Haftungsfreistellung (512),
  • ERP-Förderkredit Innovation (513),
  • ERP-Förderkredit Innovation mit Haftungsfreistellung (514)

Diese Programme ersetzen die bisherigen Programme ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) und ERP-Mezzanine für Innovation (360, 361, 364), die eingestellt werden. In den Programmen 512 und 514 übernehmen KfW und Hausbank zusammen 50% der Haftung.

1. Kreditprogramme

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung und der ERP-Förderkredit Innovation werden als zinsverbilligte Kreditprogramme angeboten. Die förderfähigen Maßnahmen werden in 3 Stufen eingeteilt, nach denen sich auch die Konditionen und damit die Höhe der Zinsvergünstigung richtet.

1. Basisförderung
2. LevelUp-Förderung
3. HighEnd-Förderung

Die Förderung erfolgt damit anreizbasiert: Je stärker das Vorhaben den digitalen Reifegrad des Kreditnehmers erhöht bzw. je höher die erwartete Innovationskraft des Vorhabens ist, desto niedriger liegt der Darlehenszinssatz. Die Zinsverbilligung nimmt von Stufe 1 bis Stufe 3 zu, die HighEnd Förderung hat die günstigsten Konditionen. Eine vorangegangene Förderung in einer niedrigeren Stufe ist für die Förderung in einer höheren Stufe nicht notwendig.

Basisförderung Digitalisierung nur für KMU und nur mit Digitalisierungs-Check

In der Stufe Basisdigitalisierung sind ausschließlich KMU gemäß Definition der Europäischen Kommission antragsberechtigt (<250 Beschäftigte und max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme).

Voraussetzung für die Förderung ist außerdem die Durchführung des KfW Digitalisierungs-Checks. Der Digitalisierungs-Check ist eine Selbsteinschätzung zur Bestimmung des Digitalisierungsgrades eines Unternehmens. Er ist differenziert nach Modulen, die systematisch abgefragt werden, und kann in ca. 20 Minuten durchgeführt werden. Darüber hinaus informiert er über weitere mögliche Digitalisierungsschritte. Die Durchführung und das Ergebnis des Digitalisierungs-Checks wird durch den Kreditnehmer in Form einer Selbstauskunft in der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) bestätigt. Das Ergebnis des Digitalisierungs-Checks hat keine Auswirkung auf die Förderung. Der Zugang zum KfW Digitalisierungs-Check erfolgt ab 1. Juli über folgende Webseite der KfW: Förderung für die Digitalisierung im Unternehmen | KfW

Förderfähig sind in der Basisvariante Digitalisierung (511 und 512) sämtliche Investitionen in Hard- und Software (inkl. Personalkosten für Beratung, Implementierung und Schulung), die das KMU auf einen „aktuellen Mindeststand der IT-Technik“ heben. Dazu gehört beispielsweise die Anschaffung von Notebooks, Handys, Standardsoftware, Antivirenprogrammen oder Windows-Updates gehören, auch Ersatz- oder Routineinvestitionen (neue PCs, neue Handys). Gefördert wird auch die Einrichtung innerbetrieblicher Breitbandnetze oder die Migration in die Cloud.

Förderfähige Maßnahmen in der LevelUp- und HighEnd-Förderung

In der LevelUp-Förderung Digitalisierung werden Maßnahmen gefördert, die zu einem der 3 Themenfelder gehören:

  1. Digitale Transformation mit Vernetzung digitaler Systeme
  2. IT-Sicherheit
  3. Mitarbeiterweiterbildung

Die KfW geht davon aus, dass Unternehmen große Vorhaben nur durchführen, wenn sie diese als besonders wertvoll einschätzen. Gleichzeitig bringen große Vorhaben, allein durch ihre Größe und Finanzierungsvolumen ein entsprechendes Risiko mit sich. In diesen Fällen wird die KfW die Unternehmen mit besonders günstigen Konditionen unterstützen. Von daher qualifiziert sich jedes LevelUp-Vorhaben für eine HighEnd-Förderung, wenn es überdurchschnittlich groß ist. „Überdurchschnittlich groß“ ist es, wenn der Kreditbetrag bei Digitalisierungsvorhaben 3 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe bzw. 5 % bei Innovationsvorhaben übersteigt. Dies wird im Rahmen der Antragstellung durch den Finanzierungspartner geprüft.

Neben der Vorhabengröße qualifiziert der Einsatz von Zukunftstechnologien, insbesondere künstlicher Intelligenz, zu einer HighEnd-Förderung. Damit sind allerdings keine Standard-KI-Tools wie ChatGPT gemeint, sondern die Integration von KI in die Wertschöpfung des Betriebs unter Nutzung betrieblicher Daten.

Beihilfe

Die Kredite können beihilfefrei, nach Artikel 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder nach De-minimis-Verordnung beantragt werden. Im ERP-Förderkredit Innovation wird in der LevelUp- und HighEnd-Förderung zusätzlich ein neues Beihilferegime nach Artikel 25 AGVO eingeführt.

In der beihilfefreien Variante im ERP-Kredit Innovation (513 und 514) erhebt die KfW vorerst in allen 3 Förderstufen eine Bereitstellungsprovision. Diese fällt frühestens 6 Monate nach Kreditzusage an. Ab Okt. 2025 werden in der LevelUp und in der HighEndförderung voraussichtlich keine Bereitstellungszinsen mehr erhoben.

Antragsteller

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen und Freiberufler, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, mit einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. Voraussetzung ist der Sitz in Deutschland oder Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.

2. ERP-Förderzuschuss

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Kreditantrag (spätestens aber 3 Monate nach Kreditzusage) einen Förderzuschuss zu beantragen. Dieser Zuschuss wird ausschließlich für die Stufen LevelUp-Förderung und HighEnd-Förderung angeboten, wobei er in der HighEnd-Förderung höher sein wird. Die genaue Höhe wird mit Bekanntgabe der Startkonditionen für die Kreditprogramme veröffentlicht. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist eine entsprechende Zusage für den Kredit. Die Mittel können wie bisher nach Vollauszahlung des Kredits abgerufen werden.

Weitere Informationen

Die angepassten Merkblätter für die Programme 511, 512, 513 und 514 werden ab 01.07.2025 auf der Webseite der KfW zu finden sein: Förderprodukte für innovative Vorhaben | KfW

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Weisheim

Innovation und Nachhaltigkeit

Telefon: 069 / 958 09-550
E-Mail: weisheim@bgvht.de

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