Image
27.03.2024
Allgemein

Lkw-Maut: Möglichkeit zur Voranmeldung der Handwerkerausnahme

Ab dem 1. Juli 2024 wird die LKW-Maut grundsätzlich auf Lastkraftwagen zwischen 3,5 t und 7,5 t ausgeweitet. Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt, bleiben jedoch von der Maut befreit (sog. „Handwerkerausnahme“).

Ab sofort können Betriebe, die die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme erfüllen, ihre Fahrzeuge bei Toll Collect melden.

Bitte beachten sie dafür insbesondere folgende Punkte:

Welche Forderungen fallen unter die Handwerkerausnahme?

Die Mautpflicht wird nur relevant, wenn das „Motorfahrzeug“ über 3,5 t technische zulässige Gesamtmasse (tzGm) aufweist. Nur in diesem Fall wird die tzGm eines Anhängers mitgezählt. Die Handwerkausnahme gilt nur bis unter 7,5 t tzGm.

Auf der Website des Bundesamtes für Mobilität und Logistik (BALM) finden Sie weitere Hinweise. Hier ist auch die nach Angaben des BMDV „abschließende Liste“ der unter die Handwerkerausnahme fallenden Berufe veröffentlicht:

https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Standardartikel_Buehne/Tonnageabsenkung_und_Handwerkerausnahme.html

Wo kann ich die Vorabbefreiung eintragen?

Es gibt für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab bei Toll Collect als „mautbefreit“ eintragen zu lassen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden. Zur Eintragung der Vorabbefreiung sind Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz, zur Eintragung gemäß den Anlagen der Handwerksordnung A, B1 und B2 sowie zu den auf den Betrieb gemeldeten Fahrzeugen erforderlich. Unabhängig davon muss bei jeder Einzelfahrt die Einhaltung der Voraussetzungen der Handwerkerausnahme gewährleistet sein.

Meldeportal von Toll Collect:

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/anzeige_einer_handwerklichen_taetigkeit/formular_anzeige_handwerkliche_taetigkeit.html#/kundendaten

FAQ zur Meldung für die Handwerkerausnahme:

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/service/fragen___antworten/mautaenderungen_2023_und_2024/handwerkerfahrzeuge_melden/p1745_faq_meldung_zur_handwerkerausnahme.html

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf den Seiten von BALM und Toll Collect sind weitere Informationen und eine erste FAQ veröffentlicht:

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/service/fragen___antworten/mautaenderungen_2023_und_2024/handwerkerausnahme/p1745_faq_handwerkerausnahme.html

Was muss ich beachten, wenn ich ein Fahrzeug „abgelastet“ habe?

Im schon länger mautpflichtigen Gewichtsbereich ab 7,5 t Gesamtmasse gelten seit 1. Dezember 2023 verschiedene Änderungen.

Für das Handwerk relevant ist vor allem die Anpassung der Definition der mautrelevanten Gesamtmasse: Im aktuellen Bundesfernstraßenmautgesetzes wird aufgrund europarechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Frage, ob ein Fahrzeug mautpflichtig, ist nicht mehr auf die „zulässige Gesamtmasse“ (= „zulässiges Gesamtgewicht (zGG)“) ,sondern auf die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (tzGm) abgestellt.

Dies kann für einige Handwerksbetriebe Probleme schaffen, die in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen (Führerschein, Geschwindigkeitsbegrenzung etc.) „abgelastet“ und damit die zulässige Gesamtmasse reduziert haben, um unter die Grenze von 7,5 t zu kommen.

Soweit es sich dabei um eine rein „formale“ rechtliche Ablastung handelt, wird diese in den Fahrzeugpapieren meist nur unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg“ und nicht unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in kg“ eingetragen.

Wenn die Modifikation lediglich unter F.2. erfolgte, kann das dazu führen, dass einzelne Betriebe seit Gültigkeit des Gesetzes in die Mautpflicht fallen, wenn sie nun die Grenze von 7,5 t erreichen oder überschreiten. In diesem Fall wäre bei Fahrten auf mautpflichtigen Strecken die Maut zu entrichten – entweder über das Einschalten bzw. den Einbau einer On-Board-Unit oder durch die Meldung von Einzelstrecken per Internet oder Mautautomaten.

Aktuell wird von Prüfinstitutionen (Dekra, TÜV) noch regelmäßig auf Antrag und bei Prüfung typabhängiger Voraussetzungen eine Umtragung der Angaben von F.2 (zulässige Gesamtmasse)  in F.1 (tzGm) vorgenommen, insbesondere bei Ablastungen, die nur zu einer geringen Überschreitung der Grenze von 7,5 t führen. Anschließend wäre diese Änderung bei den Zulassungsbehörden zu melden und ggf. die Angaben bei Toll Collect zu modifizieren. In solchen Fällen ist Betrieben zu raten, möglichst zeitnah diese Modifikation in den Fahrzeugpapieren zu prüfen, um Belastungen durch die Maut bzw. Bußgelder zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartnerin:

Anika Amberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Telefon: 069 / 958 09-350
E-Mail: amberg@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

31.08.2026
Startseite

Juniorentagung 2026

Für die Teilnahme an der Juniorentagung 2026 wird eine Tagungspauschale in Höhe von 275,- Euro p.P. erhoben. Für …
26.08.2026
Pressemitteilungen

Unser Gastbeitrag in der Fuldaer Zeitung: Warum bauen zurzeit nicht bezahlbar ist (25. August 2025)

Präsident Thomas Reimann über die Kostenentwicklung in der Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft ist abhängig von funktionierenden Lieferketten, schon kleine …
20.08.2026
Pressemitteilungen

Baugenehmigungen in Hessen steigen leicht

Baugewerbe sieht keine nachhaltige Erholung Die heute vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für das erste Halbjahr 2026 …
11.08.2026
Allgemein

Nachhaltigkeitsbericht: Delegierte Rechtsakte für VSME und ESRS

Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 die delegierten Rechtsakte zum freiwilligen Berichtsstandard VS (vormals VSME), der Nachhaltigkeitsanfragen
07.08.2026
Allgemein

AI-Act: Transparenz- und Kennzeichnungspflichten treten in Kraft

Seit dem 2. August 2026 gelten die neuen Transparenzpflichten des EU-AI-Acts. Unternehmen, die Chatbots, KI-Assistenten oder generative KI
03.08.2026
Allgemein

Erste Saison BauCup in Hessen erfolgreich beendet

Der vom Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. in Kooperation mit dem HFV ins Leben gerufene BauCup der C-Junioren