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26.03.2024
Arbeitsrecht

Ganzjährige Beschäftigung – erleichterte Kurzarbeit für das Baugewerbe

Bundesrat verweist Antrag für Erleichterungen bei Kurzarbeit für das Baugewerbe in die Ausschüsse.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 22. März 2024 den Entschließungsantrag des Bundeslandes Niedersachsen, der für das Baugewerbe Erleichterungen bei der Kurzarbeit im Jahr 2024 vorsah, zur Beratung in seine Ausschüsse verwiesen. Mit einer weiteren Plenarbefassung kann daher frühestens erst am 26. April 2024 gerechnet werden.

Ziel des ZDB war und ist es, angesichts der aktuellen Baukrise von Personalabbau bedrohten Betrieben bei Kurzarbeit im Jahr durch eine vorübergehende Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, finanziert aus den von Bauarbeitgebern und Bauarbeitnehmern aufgebrachten Rücklagemitteln der Winterbeschäftigungs-Umlage zu unterstützen, um so auch längere Zeiten der Kurzarbeit bewältigen zu können. Diese Systematik ist auch bereits aus den Regelungen der Saison-Kurzarbeit und aus der Corona-Krise bekannt. Ein Personalabbau hätte vermutlich einen personellen Aderlass für die Branche zur Folge, der angesichts des demografischen Wandels kurz- bis mittelfristig nicht mehr reparierbar wäre. Für diese Umsetzung des Vorschlages bedarf es jedoch einer gesetzlichen Grundlage. Der ZDB hat dazu zusammen mit dem HDB und der Gewerkschaft IG BAU Gespräche mit dem Bundesarbeitsministerium geführt und Lösungsvorschläge vorgestellt – zunächst auf Fachebene, zuletzt am 14. März mit Staatssekretärin Leonie Gebers unter Führung von ZDB-Vizepräsident Uwe Nostitz -, die allerdings noch nicht zu einer Gesetzesinitiative des Bundesarbeitsministeriums geführt haben. Eine klare Aussage, ob das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Lösung realisieren würde, ist das Ministerium trotz mehrmaliger Anfrage schuldig geblieben.

Ein Austausch mit der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, am Rande des Obermeistertages brachte die Zusage ein, dass die Bundesagentur in der Lage wäre, entsprechende Hilfestellungen zu leisten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Der ZDB hat sich in dieser Angelegenheit auch direkt an die Bundesbauministerin Klara Geywitz gewandt und um Unterstützung gebeten. Die Gespräche mit allen Beteiligten werden vom ZDB mit Hochdruck weiter vorangetrieben. Angesichts des Fachkräftemangels ist es für das Ziel der Bemühungen wichtig, erfahrene Beschäftigte in der Branche zu halten und nicht infolge von Entlassungen an andere Branchen zu verlieren.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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