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22.04.2024
Arbeitsrecht

Bau-Schlichtungsverhandlung führt zum Schiedsspruch

Mitgliedsverbände müssen innerhalb von 14 Tagen abstimmen

In der Schlichtungsverhandlung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., folgenden Schiedsspruch vorgelegt:

· Laufzeit: 1.4.2024 bis 31.3.2026

· Wiedereingliederung der Lohngruppen 1 und 2 in die Lohntarifverträge

· Erhöhung der Tariflöhne und -Gehälter ab 01.05.2024 um 250 Euro und ab 01.04.2025 im Tarifgebiet West um 4,15 Prozent und im Tarifgebiet Ost um 4,95 Prozent

· Die Ausbildungsvergütungen der gewerblichen und kaufmännisch/technischen Auszubildenden werden im 1. Ausbildungsjahr ab dem 01.05.2024 bundeseinheitlich auf 1.080 € angepasst. Für die darauffolgenden Ausbildungsjahre sind weitere Erhöhungen vorgesehen.

Über den Schiedsspruch wird nun in den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft bis zum 3. Mai 2024 abgestimmt.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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