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18.04.2024
Arbeitsrecht

Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2024 – Schlichtung am Donnerstag und Freitag

Wie bereits von der IG BAU in der dritten Verhandlungsrunde angekündigt, hat diese am 15. April 2024 das Scheitern der Verhandlungen erklärt und die Zentralschlichtungsstelle angerufen. Nach den Regelungen des Schlichtungsabkommens für das Baugewerbe in der Bundesrepublik Deutschland muss die Zentralschlichtungsstelle nun innerhalb von sieben Kalendertagen nach Anrufung zusammentreten.

Ein erster Schlichtungstermin wurde für den 18./19. April 2024 in Wiesbaden angesetzt.

Nach den Regelungen des Schlichtungsverfahrens hat die Zentralschlichtungsstelle nun nach Eintritt in die Schlichtung 14 Kalendertage Zeit, zu einer Lösung zu kommen. Das Schlichtungsverfahren gilt als gescheitert, wenn die Zentralschlichtungsstelle innerhalb dieser Frist keinen Schiedsspruch gefällt hat oder wenn der Schiedsspruch abgelehnt worden ist. Über die Annahme oder Ablehnung eines Schiedsspruchs entscheidet nach der Satzung des ZDB die Mitgliederversammlung. Eine Zustimmung bedarf daher mehr als 85 % der Stimmen im Westen und mehr als 50 % der Stimmen im Osten.

Das Schlichtungsverfahren wird geleitet durch den Vorsitzenden der Zentralschlichtungsstelle, Prof. Dr. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts. Obmann der Arbeitgeber der Zentralschlichtungsstelle ist ZDB-Vizepräsident Dipl.-Ing. Uwe Nostitz.

Wir werden Sie über die Ergebnisse der Schlichtung zeitnah informieren.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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