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20.12.2021
Wirtschaft

Lohngebundene Kosten: Neuberechnung zum 1. Januar 2022

Zum 1. Januar 2022 steigen die lohngebundenen Kosten (LGK). Demnach beträgt der Zuschlagsatz in den alten Bundesländern (ABL) ab Januar 2022 84,70 % (Januar 2021: 76,99 %) und in den neuen Bundesländern (NBL) 73,72 % (Januar 2021: 71,38 %).

Der deutliche Anstieg in den ABL ist etwa zur Hälfte dadurch verursacht, dass wir die Annahme zum 13. Monatseinkommen geändert haben: Im Berechnungsschema wird nicht mehr von einem Mindestweihnachtsgeld von 780 Euro ausgegangen, sondern von einem doppelt so hohen Weihnachtsgeld in Höhe von 1.560 Euro (entspricht 73 GTL). Das Schema für die neuen Bundesländer rechnet dagegen weiterhin mit dem tariflichen Mindestbetrag für das 13. ME (= 500 Euro), dies entspricht 54 GTL und damit dem Mindestanspruch in Hessen.

Für die Zimmereibetriebe liegen die Prozentsätze höher: 88,04 % in den ABL (Januar 2021: 79,97 %) und 76,92 % in den NBL (Januar 2021: 74,30 %). Seit 2018 gehören die Zimmerer nicht mehr mit den anderen Baubetrieben zur Tarifstelle 100, sondern bilden eine eigene Tarifstelle (110) mit deutlich höherer Gefahrenklasse. Die neue Gefahrenklasse beläuft sich auf 18,12 (vgl. 12,58 für die anderen Gewerke) und führt zu deutlich höheren BG-Beiträgen als in den anderen Gewerken.

Wie immer sind die genannten Sätze regional und betriebsindividuell anzupassen. Bei der Anpassung an die betrieblichen Gegebenheiten sollten die Unternehmen ihr Augenmerk immer auch auf die Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage lenken: Die angesetzten Ausfalltage basieren auf Annahmen und statistischen Erhebungen, die von den tatsächlichen Ausfalltagen im einzelnen Unternehmen erheblich abweichen können. Zahlreiche Betriebe setzen beispielsweise bei den Ausfalltagen für Fortbildung und Unterweisung von Mitarbeitern in Zeile 1.2.6 des Berechnungsschemas deutlich mehr als 4 Ausfalltage an. Auch aus anderen Gründen (Krankenstand, Schlechtwetter etc.) kann die Zahl der Produktivstunden im Betrieb über oder unter 1.528 Stunden liegen.

Kostensteigernd haben sich folgende Faktoren auf die lohngebundenen Kosten ausgewirkt:

  • Die Annahme eines 13. ME in Höhe von 1.560 Euro in den ABL (Regelsatz: 123 GTL)
  • Die Anhebung des Mindest-Weihnachtsgeldes in den NBL von 390 Euro auf 500 Euro (Regelsatz: 54 GTL)
  • Die im Tarifvertrag vom 05.11.2021 vereinbarten Einmalzahlungen (400 Euro in den ABL) und Corona-Prämien (500 Euro in den ABL und 220 Euro in den NBL).
  • Der Anstieg der Beitragsvorschüsse zur BG Bau.

Das LGK-Schema orientiert sich an einem kleinen Betrieb (unter 20 Mitarbeiter). Kleinere Betriebe bis 30 Mitarbeiter nehmen an der U1-Umlage teil und bis unter 20 Mitarbeiter zahlen sie auch keine Schwerbehindertenabgabe. In den Erläuterungen wird erklärt, wie Betriebe, die größer sind als 20 oder 30 Mitarbeiter, die Schwerbehindertenabgabe und die Entgeltfortzahlung ohne U1-Umlage berechnen können.

Den beiliegenden neuen Berechnungsbeispielen für die alten Bundesländer (Anlagen 1 bis 3) und die neuen Bundesländer (Anlagen 4 bis 6) wurden die in den Tarifverträgen festgelegten Gesamttarifstundenlöhne (GTL, Lohngruppe 4) zugrunde gelegt:

  • 21,48 Euro/h in den alten Bundesländern (Wegezeitzuschlag 10 ct) und
  • 20,53 Euro/h in den neuen Bundesländern (Wegezeitzuschlag 9 ct)

Der Wegezeitzuschlag von 0,5% auf den Tariflohn (nicht auf den GTL!), den der Tarifvertrag vom 17.09.2020 vorsieht, wird im Berechnungsschema separat aufgeführt. Im 13. Monatseinkommen wird er nicht berücksichtigt, bei der Vergütung für Feiertage und Krankheitstage sowie bei der Urlaubsvergütung dagegen schon. Zum Januar 2023 läuft der Wegezeitzuschlag wieder aus und wird durch eine tägliche Pauschale in Euro ersetzt („Wegezeitentschädigung“).

Für die Zimmerer haben wir zusätzlich die Anlagen 1a (ABL) bzw. 4a (NBL) beigefügt, um die Auswirkungen der höheren Gefahrenklasse auf den Beitragssatz zu zeigen.

Zur Bestimmung des betriebsindividuellen Stundenverrechnungssatzes (Anlage 3 bzw. 6) sind über die lohngebundenen Kosten und die Lohnnebenkosten hinaus die Allgemeinen Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn betriebsindividuell zu ergänzen.

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Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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