
Der Mindestlohn im Gerüstbauhandwerk ist zum 01. Dezember 2023 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Es gilt ein Branchenmindestlohn in Höhe von 13,60 € pro Stunde und ab 01. Oktober 2024 in Höhe von 13,95 € pro Stunde. Die AVE endet am 30. September 2025.
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